1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Einrichtung einer Stadtratskommission zur Einleitung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens, die die Rahmenbedingungen des Verfahrens unter Einbeziehung aller digitalen und technischen Möglichkeiten nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen festlegt. Dabei ist die im Antrag Nr. 182 fixierte Systematik in die Diskussion einzubeziehen.

 

3.    Die Vertreter der Stadtratskommission und weitere Institutionen, wie z. B. der Stadtmarketingverband werden sich in ihrer Arbeit an den Städten orientieren, die ein solches modernes Beteiligungsverfahren erfolgreich umgesetzt haben.

An der Auswahl geeigneter Kommunen sowie an der Orientierungsfahrt sollten neben Stadtverwaltungsmitgliedern auch weitere Institutionen wie z. B. der Stadtmarketingverband beteiligt werden.