Frau Kirchner teilt mit, dass das Ziel der Maßnahme die Erweiterung der ansässigen Firma sei.

Stadtrat Hartmann bedankt sich, dass die Anregungen des Umweltbeirats aufgenommen wurden.

Stadträtin Dr. Endres-Paul erkundigt sich bezugnehmend auf die Anlagen 12 und Anlagen 4 (Altlasten und Kalksteinabbau), ob man sich hierbei vertraglich abgesichert habe. Die Bauverwaltung verneint und nimmt den Vorschlag von Stadtrat Rank gern entgegen, dies im Baugenehmigungsverfahren zu regeln.

 


1.    Vom Sachvortrag 2021/170 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 01.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 eingegangenen Stellungnahmen werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Gewerbegebiet Schutzhafen“ mit zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.06.2021 wird zugestimmt.

 

4.    Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Gewerbegebiet Schutzhafen“ in der Fassung vom 04.06.2021 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.