Sachgebietsleiter
Herr Winterstein führt aus,
dass die Polizeiinspektion Kitzingen innerorts nur an Stellen mit hoher
Unfallhäufigkeit messe und auch nur, wenn Kapazitäten vorhanden seien. Diese
Situation habe jedoch zu Unzufriedenheit geführt. Der Gesetzgeber erlaube es,
dass Kommune und Polizei parallel Messungen durchführen. Daher schlage man vor,
dass die Stadt Kitzingen die Aufgabe zur Messung der Geschwindigkeit auf allen
Straßen im Stadtgebiet übernimmt.
Im Vorfeld habe das
Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Würzburg und
der VG Kitzingen Erkundigungen eingezogen, wie diese mit dem Thema umgehen.
Stadt
Würzburg: - Anschaffung von Geräten und
Stellung des Personals
- vollumfängliche Übernahme der Aufgaben
und der Verantwortung
VG Kitzingen:
- bedient sich eines
Drittanbieters. Keine eigenen Geräte, kein
zusätzliches
Personal.
- Es müssen nur die Leistungen bezahlt
werden, die auch angefal- len sind.
Vorteil: Flexibilität. Geringeres
wirtschaftliches Risiko
- Alle
Daten werden aufbereitet, so dass die Kommune die Be-
scheide schreiben kann und nur hoheitlich tätig werden muss.
Herr Winterstein betont, dass es nicht das Ziel sei,
zusätzliche Einnahmen zu generieren, sondern Sicherheit auf den Straßen zu
gewährleisten. Außerdem würden langsamer fahrende Autos auch weniger
Verkehrslärm bedeuten.
Die Verwaltung
stimme anhand der eben genannten Argumente für die Beauftragung eines
Drittanbieters.
Auf Nachfrage aus
dem Gremium wird konkretisiert, dass für einen Drittanbieter Kosten in Höhe von
ca. 79.000,00 € pro Jahr anfallen würden. Fest installierte
Geschwindigkeitsmessgeräte seien sehr teuer und betreuungsintensiv.
Stadtrat
Christof befürchtet, dass eine
beauftrage Firma unredlich abrechnen könnte, um sich zu bereichern. Sachgebietsleiter
Herr Winterstein betont, dass nicht nach Anzahl der Bescheide abgerechnet
werde, sondern nur der Zeitraum, in welchem die Firma für die Stadt tätig sein
würde. Er nimmt den Wunsch der Räte auf, in die Ausschreibung die Voraussetzung
aufzunehmen, dass bis 22 Uhr/23 Uhr gemessen werde.
Zudem differenziert
er, dass für Verstöße durch rücksichtslose Fahrradfahrer und Lieferdienste die
Polizei und für Parkverstöße der VÜD zuständig sei.
Stadtrat Paul schlägt vor, dass man zeitlich befristet
für ein Jahr ausschreiben und kurz vor Ablauf der Frist ein Resümee ziehen
solle. Selbstverständlich könne man bei Zufriedenheit den Vertrag verlängern. Rechtsdirektorin
Schmöger bezweifelt, dass sich unter diesen Voraussetzungen eine Firma
finden werde.
Oberbürgermeister
Güntner stellt die Anregung
von Stadtrat Paul zu einer Befristung zur Abstimmung:
beschlossen dafür
23 dagegen 5
Entsprechend wird
die Ziffer 2 des Beschlussvorschlags dieser Änderung angepasst und mit
folgendem Passus ergänzt: „für den Zeitraum für ein Jahr mit der Option auf Verlängerung“.
1. Vom Sachvortrag 2021/174 wird Kenntnis
genommen.
2. Die Stadt Kitzingen führt ab dem
nächstmöglichen Zeitpunkt die Überwachung des fließenden Verkehrs für den
Zeitraum von einem Jahr mit der Option auf Verlängerung im Bereich des
Stadtgebietes mit Stadtteilen durch.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
mit der Polizei eine Vereinbarung über die Übernahme der Überwachung des
fließenden Verkehrs durch die Stadt Kitzingen zu schließen.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
ein qualifiziertes Unternehmen mit der Durchführung der Überwachung (von der
Messung, Überwachung bis zur Verfahrensbegleitung) zu beauftragen.