Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 6

Sachgebietsleiter Herr Winterstein führt aus, dass die Polizeiinspektion Kitzingen innerorts nur an Stellen mit hoher Unfallhäufigkeit messe und auch nur, wenn Kapazitäten vorhanden seien. Diese Situation habe jedoch zu Unzufriedenheit geführt. Der Gesetzgeber erlaube es, dass Kommune und Polizei parallel Messungen durchführen. Daher schlage man vor, dass die Stadt Kitzingen die Aufgabe zur Messung der Geschwindigkeit auf allen Straßen im Stadtgebiet übernimmt.

 

Im Vorfeld habe das Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Würzburg und der VG Kitzingen Erkundigungen eingezogen, wie diese mit dem Thema umgehen.

 

Stadt Würzburg:  - Anschaffung von Geräten und Stellung des Personals

                            - vollumfängliche Übernahme der Aufgaben und der Verantwortung

                         

VG Kitzingen:      -  bedient sich eines Drittanbieters. Keine eigenen Geräte, kein

                               zusätzliches Personal.

                             - Es müssen nur die Leistungen bezahlt werden, die auch angefal-                           len sind.

                               Vorteil: Flexibilität. Geringeres wirtschaftliches Risiko

                             - Alle Daten werden aufbereitet, so dass die Kommune die Be-

                              scheide schreiben kann und nur hoheitlich tätig werden muss.

 

Herr Winterstein betont, dass es nicht das Ziel sei, zusätzliche Einnahmen zu generieren, sondern Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Außerdem würden langsamer fahrende Autos auch weniger Verkehrslärm bedeuten.

Die Verwaltung stimme anhand der eben genannten Argumente für die Beauftragung eines Drittanbieters.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium wird konkretisiert, dass für einen Drittanbieter Kosten in Höhe von ca. 79.000,00 € pro Jahr anfallen würden. Fest installierte Geschwindigkeitsmessgeräte seien sehr teuer und betreuungsintensiv.

 

Stadtrat Christof befürchtet, dass eine beauftrage Firma unredlich abrechnen könnte, um sich zu bereichern. Sachgebietsleiter Herr Winterstein betont, dass nicht nach Anzahl der Bescheide abgerechnet werde, sondern nur der Zeitraum, in welchem die Firma für die Stadt tätig sein würde. Er nimmt den Wunsch der Räte auf, in die Ausschreibung die Voraussetzung aufzunehmen, dass bis 22 Uhr/23 Uhr gemessen werde.

Zudem differenziert er, dass für Verstöße durch rücksichtslose Fahrradfahrer und Lieferdienste die Polizei und für Parkverstöße der VÜD zuständig sei.

 

Stadtrat Paul schlägt vor, dass man zeitlich befristet für ein Jahr ausschreiben und kurz vor Ablauf der Frist ein Resümee ziehen solle. Selbstverständlich könne man bei Zufriedenheit den Vertrag verlängern. Rechtsdirektorin Schmöger bezweifelt, dass sich unter diesen Voraussetzungen eine Firma finden werde.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt die Anregung von Stadtrat Paul zu einer Befristung zur Abstimmung:

 

 

beschlossen                          dafür 23  dagegen 5

 

 

Entsprechend wird die Ziffer 2 des Beschlussvorschlags dieser Änderung angepasst und mit folgendem Passus ergänzt: „für den Zeitraum für ein Jahr mit der Option auf Verlängerung“.


 

1.    Vom Sachvortrag 2021/174 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen führt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Überwachung des fließenden Verkehrs für den Zeitraum von einem Jahr mit der Option auf Verlängerung im Bereich des Stadtgebietes mit Stadtteilen durch.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Polizei eine Vereinbarung über die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Stadt Kitzingen zu schließen.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein qualifiziertes Unternehmen mit der Durchführung der Überwachung (von der Messung, Überwachung bis zur Verfahrensbegleitung) zu beauftragen.