Der Antrag zur Begrünung von Flachdächern werde erneut behandelt, da Uneinigkeit bestanden habe, bis zu welcher Dachneigung von einem Flachdach gesprochen werden könne bzw. bis wann eine Begrünung sinnvoll und durchführbar sei.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass ein begrüntes Dach nicht als Ausgleichsfläche gesehen werden könne und eine pauschale Verpflichtung für gewerbliche und private Bauherrn nicht zielführend sei.

 

Die Stadträte Pauluhn, Markert und Sanzenbacher betonen, dass der Beschlussvorschlag gut formuliert sei. Die Wahl der Dachform sei weiterhin gegeben und man könne außerdem durch statistische Berechnungen die Dachneigung verändern um die Verpflichtung zur Begrünung zu umgehen.

Stadtrat Pauluhn fügt hinzu, dass es in Norwegen üblich sei, Dächer mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu begrünen, obwohl die Niederschlagsmenge höher sei als in unseren Breiten.


Beschlussvorschlag des Umweltbeirats:

 

1.    Künftige Bebauungspläne, egal ob im privaten, industriellen oder gewerblichen Bereich sollen mit folgenden Zusatz versehen werden:

„Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 20 Grad (sofern diese mit Bitumen oder Kunststoffabdichtungen versehen sind) müssen begrünt werden es sei denn es wird eine Nutzung von Solaranlagen vorgesehen oder statische Berechnungen (muss durch den Bauträger nachgewiesen werden) sprechen dagegen.“

 

2.    Die Verwaltung wird gebeten diesen Passus zukünftig in der Bauleitplanung zu verwenden.