Bürgermeisterin Glos übergibt an Frau Kirchner. Diese teilt mit, dass keine wesentlichen Einwendungen eingegangen seien, und der Beschluss daher nur eine Formalie sei. Mit dem Satzungsbeschluss werde die Änderung rechtskräftig.

Stadträtin Dr. Endres-Paul nimmt Bezug auf die in der Abwägungstabelle genannten Bedenken des Landesamts für Denkmalschutz. Würden potentielle archäologische Funde das Projekt gefährden? Sachgebietsleitung Kirchner beruhigt, dass es zwar verzögert aber nicht verhindert werden würde.

Stadtrat Popp lobt die Planungen an dieser Stelle.

 

 


1.    Vom Sachvortrag 2021/176 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 25.05.2021 bis einschließlich 25.06.2021 eingegangenen Stellungnahmen werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 „Alte Poststraße“ mit Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung jeweils in der Fassung vom 06.05.2021 sowie der Abwägungstabelle vom 02.07.2021 wird zugestimmt.

 

4.    Der vorliegende Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 „Alte Poststraße“ in der Fassung vom 06.05.2021 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.