Oberbürgermeister Güntner verweist beim Orts-Rundgang auf den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung der Gewerbe-/Kinderfreizeitanlage zu einem Postverteilerstützpunkt in der Fröhstockheimerstraße 51. Er betont, der Begriff des „Nachbars“ sei hier freiwillig seitens der Stadtverwaltung eher weit ausgelegt worden und demnach war eine Vielzahl an Anwohnern in der Nähe am Bauverfahren zu beteiligen. Ob der Antrag genehmigungsfähig ist, sei noch unklar, die Prüfung der Unterlagen sei noch nicht abgeschlossen. Er betont, sollte das Bauvorhaben nach rechtlichen Vorgaben genehmigungsfähig sein, habe der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung nach der Bayerischen Bauordnung.

 

Mehrere Anwohner beschweren sich über die zu erwartenden Abgase und Lärm. Auch bemängelt ein Bürger, dass die Nutzungsbeschreibung sehr vage geschrieben und nicht ausreichend erläutert sei und er die genannten Angaben für nicht realisierbar halte. Auch sei die Erschließung seiner Meinung nach nicht klar dargestellt.

 

Oberbürgermeister Güntner betont, sollte die Betriebsbeschreibung nicht vollständig und transparent sein, werde dies seitens der Bauordnung nachgefordert; sollten die Angaben laut der Betriebsbeschreibung bei einer Genehmigung nicht eingehalten werden, würde dies entsprechend geahndet und ggf. eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden.

Laut Oberbürgermeister Güntner ist es wahrscheinlich, dass das Grundstück damals als Weinlager im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB gelegen habe, es sei jedoch zu überprüfen ob dies noch zutrifft; auch dieser Umstand habe Auswirkungen auf die baurechtliche Bewertung des Antrags.

Frau Fechtner merkt an, dass sie den Eindruck hat, es würden bereits Arbeiten vorgenommen werden, woraufhin Oberbürgermeister Güntner zusagt, dies durch die Baukontrolle überprüfen zu lassen, es könne sich auch um Arbeiten anderer dort angesiedelter Firmen handeln.

 

Frau Zepter merkt an, dass nachts und in den frühen Morgenstunden einige LKW’s lange Zeit laufen gelassen werden und dies zu enormer Lärmbelästigung führe.

Oberbürgermeister Güntner bittet darum, die Aufzeichnungen (Buchführung) darüber an die Stadt Kitzingen zu übermitteln.

 

Ein Herr befürchtet durch den dann vermehrten LKW-Verkehr ein Gefahrenpotenzial für Radfahrer und Fußgänger, da sich im Umkreis zum betroffenen Grundstück 2 Bushaltestellen befinden.

 

Oberbürgermeister Güntner teilt mit, geplant sei eine Empfehlung an den Stadtrat, Geschwindigkeitsmessungen im Gebiet der Stadt Kitzingen selbst vorzunehmen; Standort, Dauer und Art können dann selbst von der Stadtverwaltung festgesetzt werden.

 

Bei der anschließenden Versammlung im Sportheim möchte ein Herr wissen, ob der Kitzinger Stadtrat oder die Verwaltung selbst über den Antrag auf Nutzungsänderung entscheidet. Hier erklärt Oberbürgermeister Güntner, dass die Rechtsgrundlage aus dem Bauplanungsrecht entscheidend sei; falls sich herausstellt, dass das Bauvorhaben weiterhin im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, sei der Bau- und Umweltausschuss für die Entscheidung zuständig, andernfalls die Verwaltung.

 

Herr Söhnlein kritisiert die Beschilderung bzw. Navigationsführung in die Fröhstockheimerstraße durch den Ort und regt an, die Durchfahrt durch Beschilderung für gewisse Tonnagen zu untersagen. Herr Niedermeyer stimmt zu und schlägt die Beschilderung über die Umgehungsstraße vor.

 

Oberbürgermeister Güntner erwidert, ein Verbot auszusprechen sei hier nicht ohne Anlass möglich; ausschließlich wenn sich herausstellt, dass der zusätzliche LKW-Verkehr die Strecke überlasten würde und die Erschließung demnach nicht hinreichend gesichert wäre.