Oberbürgermeister Güntner leitet ein, es handle sich um eine geringfügige Anpassung der Steuersätze; lediglich für Kampfhunde gelte die Neuregelung, dass trotz positivem Wesenstest (Negativzeugnis) die Steuer für Kampfhunde i.H.v. 310 €, statt der für andere Hunde i.H.v. 40 € zu zahlen sei.

 

Stadtrat Paul merkt an, der vorgeschlagene Steuersatz von 310 € für Kampfhunde liege weit unter dem Durchschnitt der Großen Kreisstädte und beantragt, den Satz auf 400 € zu erhöhen.

 

Stadtrat Markert spricht sich gegen die geplante Änderung aus, den erhöhten Kampfhunde-Steuersatz trotz Negativzeugnis festzusetzen.

 

Oberbürgermeister Güntner gibt den Antrag von Stadtrat Paul, den Steuersatz für Kampfhunde von den vorgeschlagenen 310 € auf 400 € zu erhöhen, zur Abstimmung.

 

 

beschlossen                    dafür 15 dagegen 13

 

Mit dem Antrag von Stadtrat Paul besteht Einverständnis.

 

 

Stadtrat Markert beantragt daraufhin, dass der Steuersatz für Kampfhunde nur greift, sofern kein positiver Wesenstest (Negativzeugnis) vorliegt.

 

 

abgelehnt                         dafür 8 dagegen 20

 

 

Der Antrag von Stadtrat Markert gilt damit als abgelehnt.

 

Vor Abstimmung weißt Rechtsdirektorin Schmöger nochmals daraufhin, dass die Beschlussfassung nun den geänderten Steuersatz von 400 € berücksichtigt (Anlage 1, § 5).

 

 


1.      Vom Sachvortrag 2021/197 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Mit dem Erlass der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügten „Satzung für die Erhebung der Hundesteuer“ besteht Einverständnis.