Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Kulturausschusses vom
15.03.2022 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Kulturausschusses vom
15.03.2022 gilt gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.