Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2

Oberbürgermeister Güntner erinnert an die Sondersitzung Wohnen am 16.03.2022 und die anderslautenden Beschlüsse zum Verkauf der städtischen Immobilien Mainbernheimer Str. 112 und 114. Bevor die Verwaltung weitere Zeit und Arbeit investiert, möchte er heute das Stimmungsbild abfragen.

Stadtkämmerin Dietenberger ergänzt, dass man wirtschaftlich betreibbare Objekte an die Bau GmbH abgeben wolle. Somit würde der Aufbau paralleler Strukturen vermieden. Alle Wohnungen in nur einer Hand zu verwalten, so führt sie auf Nachfrage aus, habe das Gremium ausdrücklich abgelehnt. Das Mietverhältnis der Bewohner würde durch den Vermieterwechsel nicht berührt werden.

 

Frau Hick erläutert die Immobilien, welche die Bau GmbH übernehmen werde, genauer.

 

Hindenburgring Nord 10:       einwandfreier Zustand

Innere Sulzfelder Str. 15c:     Grundsanierung notwendig

Rosenstr. 24:                          mittelfristig Abbruch wegen aufsteigender

                                               Feuchtigkeit

Wörthstr. 38:                           einwandfreier Zustand

 

Die von Maßnahmen betroffenen Mieter würden in anderen Gebäuden der Bau GmbH untergebracht werden. Das Portfolio sei entsprechend groß, um Wohnungen unterschiedlicher Größe und Preisklasse anbieten zu können.

 

Stadtrat Vierrether gibt zu bedenken, dass das Grundstück Innere Sulzfelder Straße 15 c zukünftig ein hervorragender Bauplatz wäre. Stadtrat Markert begrüßt das Vorgehen der Bau GmbH. Diese müsse den Rückstand von Jahrzehnten aufarbeiten. Eine Strangsanierung sei sinnvoll.


1.    Vom Sachvortrag 2022/098 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Übertragung der Anwesen

Hindenburgring Nord 10,

Innere Sulzfelder Str. 15c,

Rosenstr. 24,

Wörthstr. 38

von der Stadt Kitzingen an die Kitzinger Bau GmbH wird grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Der Übertragung der Anwesen

Galgenwasen 12 + 12a

von der Kitzinger Bau GmbH an die Stadt Kitzingen wird grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verkehrswertgutachten für die unter Nrn. 2. und 3. genannten Anwesen in Auftrag zu geben.

 

  1. Ein Vorschlag zur konkreten Umsetzung des Immobiliengeschäftes ist dem Stadtrat nach Abschluss der Verkehrswertermittlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen, insbesondere ist ein Vorschlag zum Wertausgleich zu unterbreiten.