Hr. Ring von Hofmann-Keicher-Ring Architekten umreißt die aktualisierten Planungen für das Areal. Auf die Präsentation (Anlage zu dieser Ziffer) wird verwiesen.

 

Stadtentwicklungsreferent Rank begrüßt die leichte, luftige und grüne Planung. Die Änderungswünsche seien eingearbeitet worden. Sein Ziel sei heute ein positiver Beschluss und ein Baubeginn in 2024.

Auch Stadtrat Pauluhn zeigt sich erfreut über die Übernahme vieler Anregungen.

Es sei ihm aber ein Anliegen, den Inhabern der Schrebergärten, deren Parzellen weichen müssen, möglichst nahegelegene Alternativen anzubieten.

 

Die Verwaltung wird, auf Bitten von Stadträtin Glos, die Fördersätze nochmals detailliert darstellen und dem Gremium übermitteln. Außerdem sagt Oberbürgermeister Güntner ihr zu, dass die Barrierefreiheit im Bahnhofsgebäude sichergestellt werden könne. Das liege in der Verantwortung der Stadt.

 

Das Ansinnen von Umweltreferent Hartmann, auf dem Dach des Bahnhofs Photovoltaikanlagen anzubringen, wird abgelehnt. Dies sei für die niedrigeren Nebengebäude, nicht aber für das historische Hauptgebäude, möglich.

 

Im weiteren Verlauf werden die Belange der Fahrradfahrer intensiv diskutiert. Die Verkehrsführung, Abstellmöglichkeiten und die Sicherheit ist dem Gremium ein großes Anliegen.

Die Verwaltung betont, dass man in der Friedensstraße Fahrradstreifen schaffen werde. Kitzingen sei bereits Mitglied der Initiative „Tempo 30“. Man hoffe, dass diese Erfolg haben werde und die Geschwindigkeit innerorts weitgehend reduziert werden dürfe.

Die Anregung, Stellplätze für Roller und Motorradfahrern anzubieten und eventuell Vorfahrt für Fahrradfahrer auszuschildern, wird aufgenommen. Ebenfalls wird der Bahnhof als möglicher Standort für einen Bike-o-mat geprüft werden.

Abschließend wird nochmals darauf verwiesen, dass Nachjustierungen z. Bsp. bei der Anzahl der Fahrradstellplätze oder der Geschwindigkeitsbegrenzung möglich seien.


1.    Vom Sachvortrag wird 2022/105 Kenntnis genommen.

 

2.    Der Vorentwurf für das Bahnhofsumfeld mit ZOB in Kitzingen entsprechend Lageplan (Anlage 1) vom 13.06.2022 wird als Grundlage für ein VGV-Verfahren bestätigt.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein VGV-Verfahren für das Bahnhofsumfeld mit ZOB durchzuführen.