Beschluss: Ohne Abstimmung

Verwaltungsrat Winterstein geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2022/174 ein und verweist auf die Straßen in städtischer Baulast, die mit Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in eine Tempo 30 Zone umgewandelt werden konnten. Dabei habe man nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Eine weitere Reduzierung von bislang 50 km/h bzw. 60 km/h auf 30 km/h sei im Stadtgebiet nicht mehr möglich. Dies ergab auch eine gemeinsame Prüfung mit der PI Kitzingen.

Er weist darauf hin, dass die Stadt Kitzingen der Initiative „Tempo 30 in Städten“ beigetreten sei, die zum Ziel habe, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Fraglich sei, bis wann es hierzu zu einer Veränderung komme.

 

Im Folgenden entsteht eine ausführliche Diskussion, in der die Redner ihr Unverständnis zur gesetzlichen Regelung zum Ausdruck bringen. Es werden sehr viele Straßen in Kitzingen gesehen, bei denen sich mit Blick auf die dortige Situation eine Tempo 30 Zone anbieten würde.

 

Dabei wird auch angesprochen, ob die Stadt Kitzingen mit dem nötigen Nachdruck gegenüber den weiteren Behörden (PI Kitzingen, Regierung von Unterfranken) verhandelt habe, wenn ein derartiger Wunsch von Seiten des politischen Gremiums bekannt sei.

 

Verwaltungsrat Winterstein verweist auf verschiedene Straßen im Innenstadtbereich, die derzeit noch unter der Baulast des Straßenbauamtes liegen und die Stadt Kitzingen es nicht beeinflussen könne. Es verweist auf den Prozess der Beurteilung, welcher auch zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten erfolgt sei. Über verschiedene Straßen (z. B. Friedensstraße) habe man intensiv mit den Behörden diskutiert. Auch wenn der subjektive Eindruck oft ein Anderer sei, müsse man sich an die rechtlichen Vorgaben halten.

 

Stadtrat Müller bittet hinsichtlich der Umwidmung der Kaiserstraße um Beachtung, dass dann die Stadt Kitzingen gleich die Möglichkeiten nutze, um eine Tempo 30 Zone einzuführen.

 

Oberbürgermeister Güntner bittet den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschlussfassung könne nicht erfolgen.


 

Vom Sachvortrag Nr. 2022/174 wird Kenntnis genommen.