1. Vom Sachvortrag 2023/049 wird Kenntnis genommen.
2. Haushaltssatzung
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 68.169.970 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 26.150.230 €
ab.
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.650 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.775 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.100.000 € festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 15.804.100 € festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 315 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
3. Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2023 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
· Gesamtplan
· Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen
· Sammelnachweis Personalkosten
· Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer
4. Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2022 bis 2026 mit folgenden Summen:
für 2022 81.464.981 €
für 2023 94.320.200 €
für 2024 88.621.160 €
für 2025 86.425.430 €
für 2026 84.694.470 €
und das der Finanzplanung zugrundeliegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2022 19.140.351 €
für 2023 26.150.230 €
für 2024 20.396.450 €
für 2025 15.446.330 €
für 2026 11.538.400 €
5. Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2023 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:
Verwaltungshaushalt 5.650 €
Vermögenshaushalt 6.775 €