Bauamtsleiter Graumann führt anhand Anlage 1 der Sitzungsvorlage 2023/117 in das Thema ein.
Umweltreferent Hartmann lobt das in seinen Augen schlüssige Konzept sowie die geplante PV-Anlage und die Dachbegrünung. Er hätte sich jedoch noch mehr Eidechsenhabitate gewünscht.
Bauamtsleiter Graumann verweist hierbei auf den Pächter.
Im Laufe der folgenden kurzen Diskussion beantwortet er weitere Fragen.
- Es sei keine Betriebswohnung angemeldet worden.
- Das hier geplante Hotel bediene eine andere Zielgruppe als die Hotels in der In-
nenstadt.
Oberbürgermeister Güntner pflichtet ihm bei, dass man keine Notwendigkeit gese-
hen habe, regulierend einzugreifen.
- Aufgrund der Möglichkeit, in beide Richtungen auf die Tangente abzubiegen, werde
die verkehrliche Situation als unproblematisch bewertet und auch die Anzahl der
Stellplätze sei ausreichend.
1. Vom Sachvortrag 2023/117 wird Kenntnis genommen.
2. Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 13.01.2023 bis einschließlich 15.02.2023 eingegangenen Stellungnahmen werden in den beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlägen behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Der beigefügte Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1), dem zeichnerischen Teil mit integriertem Grünordnungsplan (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen und Hinweisen (Anlage 3), der Begründung mit integriertem Grünordnungsplan (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 11.05.2023, sowie den dazugehörigen Anlagen Schallschutz (Anlage 5) und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 6) wird gebilligt.
- Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.