Bauamtsleiter Graumann verweist auf die Historie dieser Planungen.

Aufgrund der Einreichung vieler Bedenken und vorgebrachter Einwände habe man mit dem Vorhabenträger Änderungen vorgenommen. und lege nun hiermit einen neuen Entwurf des Billigungs- und Auslegungsbeschluss vor.

 

Herr Russ ergänzt, dass man den Einwänden mit der Umwandlung des Bereiches in ein urbanes Gebiet Rechnung getragen habe. Diese gestatte ein besseres Miteinander und einen harmonischen Übergang von Gewerbe zu Wohnen.

 

Er beantwortet die Rückfragen von Stadtrat Moser hinsichtlich der Bedeutung der unterschiedlich gestalteten Flächen in der Planzeichnung (Anlage 1 der Sitzungsvorlage).

Die verkehrliche Verbindung zwischen der Nordtangente und des Areals würde durch zwei Rechtsabbiegespuren – sowohl hinein als auch aus dem Gebiet hinaus - hergestellt werden. Eine Lichtsignalanlage würde den Verkehrsfluss zu stark beinträchtigen.

 

Herr Russ erläutert auf eine Frage von Stadtrat Paul, dass durch die bestehende Wohnbebauung am Lochweg bereits jetzt Einschränkungen für anzusiedelndes Gewerbe bestünden.

 

Stadtrat Sanzenbacher merkt an, dass man aufgrund der Lärmbelastung Schlafräume und Kinderzimmer auf die Südseite der Gebäude legen müsste. Dies halte er für unlogisch.

 

Stadträtin Schmidt hält den Bereich weiterhin ungeeignet für ein urbanes Gebiet. Es liege zu weit außerhalb des Stadtzentrums. Die steigende Verkehrsbelastung wäre außerdem zu hoch für die Nebenstraßen und Gebäudehöhe sowie Abstand zum Gewerbe hätten sich zu den vorhergegangenen Entwürfen nicht geändert.

 

Stadtrat Goldbach stellt weitere Fragen zu baulichen Belangen, welche Herr Russ beantwortet.

 

Stadträtin Büttner zeigt sich erfreut, dass nun doch in Teilbereichen Sozialwohnungen geplant seien. Oberbürgermeister Güntner informiert, dass sich die Voraussetzungen geändert hätten und sozialer Wohnungsbau nun lukrativer sei.

 


1.    Vom Sachvortrag 2023/217 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 eingegangenen Stellungnahmen werden in den beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlägen behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (vgl. Anlage 4) wird zugestimmt.

 

  1. Der beigefügte Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ mit dem zeichnerischen Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2), dem Entwurf zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3), der Abwägung der Stellungnahmen (Anlage 4), dem Umweltbericht (Anlage 5), jeweils in der Fassung vom 16.11.2023, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und der Ergänzung der saP (Anlagen 6 und 7) und dem Immissionsgutachten (Anlage 8), dem Klimagutachten (Anlage 9) dem Verkehrsgutachten und die Stellungnahme zum Verkehrsgutachten (Anlage 10 und 11) und dem Sanierungsbericht zu den Altlasten (Anlage 12) wird gebilligt.

 

  1. Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.