1.    Vom Sachvortrag Nr. 2023/256 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 26.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 eingegangenen Stellungnahmen werden in dem beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

3.    Dem beigefügten Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1 der Sitzungsvorlage), dem zeichnerischen Teil mit integriertem Grünordnungsplan (Anlage 2 der Sitzungsvorlage), den textlichen Festsetzungen und Hinweisen (Anlage 3 der Sitzungsvorlage), der Begründung mit integriertem Grünordnungsplan (Anlage 4 der Sitzungsvorlage), jeweils in der Fassung vom 11.05.2023, sowie den dazugehörigen Anlagen Schallschutz (Anlage 5 der Sitzungsvorlage) und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 6 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

4.    Der vorliegende Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ in der Fassung vom 12.12.2023 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.