Herr Wirth, Büro arc.grün geht ausführlich anhand einer Präsentation (Anlage 1 zu dieser Niederschrift) auf die Planungswerkstatt „Neue Ideen für den Falterturm“ ein.

Er freut sich sehr, dass sich drei Büros auf diese Erfahrung eingelassen haben und ist von den Ergebnissen in der Kürze der Zeit sehr angetan.

Neben einem Vorschlag für die Nutzung des Turms gehörte auch die Fläche um den Turm zur Aufgabenstellung.

 

Im Folgenden verweist er auf die drei Vorschläge, die sich in verschiedenen Bereichen ähneln aber auch deutliche Unterschiede aufzeigen. So gehen z. B. alle Vorschläge von einer Bar im EG aus.

 

Der Vorschlag 1 vom Büro archicult GmbH liefert eine Lösung für den barrierefreien Zugang in Form eines Aufzuges. Zur Entfluchtung werde ein Rettungsschlauch (vergl. Windkraftanlagen) vorgeschlagen. Für die oberen zwei Ebenen wird eine multifunktionale Nutzung (Ausstellungen, Konferenz, Veranstaltung, Hochzeitszimmer usw.) vorgeschlagen. Im mittleren Bereich wird eine Ausstellungs- bzw. Erlebniszone favorisiert. Der Umgriff bezieht sich hauptsächlich auf die Fläche direkt vor dem Falterturm.

 

Der Vorschlag 2 vom Büro o5 Architekten BDA geht ebenfalls von einem Ausstellungsbereich im mittleren Teil sowie von „Aufenthalt“ im oberen bzw. „Kunst und Kultur“ im obersten Teil aus. Der Zu- und Abgang soll im gleichen Treppenhaus mit zwei gegenläufigen, voneinander abgekoppelten Treppen erfolgen. Bei der Betrachtung des Gebietsumgriffes wird neben der unmittelbaren Fläche auch der gegenüberliegende Taxistand samt Parkflächen betrachtet.

 

Der Vorschlag 3 von Walter Böhm Architekten nutzt eine einfache Struktur des Treppenaufgangs, was zur Folge hat, dass auf Grundlage des alten Brandschutzkonzeptes lediglich 12 Personen gleichzeitig im Turm sein dürften. Im Turm soll die Stadtgeschichte abgebildet werden mit einem Aussichtspunkt im obersten Stockwerk. Im Außenbereich soll lt. Entwurf ein großer Eingriff erfolgen, mit einer Pergola und einer weiteren Treppenanlage.

 

Herr Wirth stellt abschließend fest, dass keines der Büros ein Recht auf Beauftragung habe. Im Rahmen des Wettbewerbs haben alle ein Honorar erhalten. Seiner Auffassung nach verdienen die Ideen es, im ersten Schritt weitere Befunduntersuchungen vorzunehmen, damit im Anschluss ggf. von einem der drei Büros mit der LV 2 auch Kosten hinterlegt werden könnten.

 

Beim folgendem Austausch äußern sich die Stadträte grundsätzlich wohlwollend zu den Vorschlägen. Dabei werden die Varianten 1 und 2 favorisiert, die Oberbürgermeister Güntner letztlich zur Abstimmung stellt.


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2023/270 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Planungen gemäß Anlage 1, Büro archicult GmbH sowie Anlage 2, o5 Architekten BDA durch die notwendigen Gutachten weiter zur vertiefen.

 

3.      Das Ergebnis wird anschließend dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt.