Es gibt keine Fragen und Einwände seitens des Gremiums.
1. Vom Sachvortrag 2024/203 wird Kenntnis genommen.
2. Vom Nachweis des Anlagevermögens wird gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 75, 76, 77 und 81 KommHV-Kameralistik Kenntnis genommen.
Anlagevermögen zum 31.12.2023 (Restbuchwerte lt. Anlagennachweis):
98.689.481,45 €