Sitzung: 14.11.2024 STR/031/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 2024/206
Sachgebietsleitung Buck führt in das Thema ein und erläutert, dass der Bebauungsplan zur Ermöglichung des Vorhabens zu ändern wäre und ein Sondergebiet ausgewiesen werden müsse. Da die Planungen noch nicht vollumfänglich abgeschlossen seien, sehe man in diesem Fall von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ab.
Diese Angelegenheit, so Stadträtin Schmidt, hätte ihres Erachtens in einer Fraktionsvorsitzendbesprechung vorberaten werden müssen. Eine solche habe aber schon lange nicht mehr stattgefunden. Außerdem halte sie es für falsch, dass die Ärzte die Innenstadt verließen. Ein Standort in der Stadt sei für die Menschen geeigneter.
Oberbürgermeister Güntner erinnert an die langwierige, erfolglose Suche nach einer geeigneten Fläche in der Innenstadt. Nun gelte es, eine Abwanderung der Ärzte in Richtung Würzburg zu verhindern.
Stadtrat Moser beantragt, den Grundsatzbeschluss zum Zentrenkonzept bei den geplanten Nutzungen zu beachten.
Bürgermeisterin Glos und Stadtrat Dr. Küntzer bitten um Zustimmung für dieses Projekt. Die Moltkestraße, in welcher sich aktuell das Ärztehaus von Dr. Brohm & Kollegen sowie eine Apotheke befindet, sei verkehrlich stark beansprucht. Es herrsche bereits ein Mangel an Ärzten, den man nicht vergrößern wolle. Die Anzahl von Praxisgemeinschaften unter der Leitung eines geschäftsführenden Arztes würde stetig steigen.
Abschließend wird der Antrag von Stadtrat Moser um Ergänzung des Beschlussvorschlages um die Ziffer 4 zur Abstimmung gestellt und beschlossen.
beschlossen dafür
16 dagegen 11
1. Vom Sachvortrag 2024/206 wird Kenntnis genommen.
2. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Technologiepark conneKT Kitzingen“ sowie die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren
Verfahrensschritte für die Aufstellung des Bebauungsplans vorzunehmen sowie die
frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist der
Grundsatzbeschluss zum Zentrenkonzept zu beachten.