Sitzung: 14.11.2024 STR/031/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 2024/217
Rechtsdirektorin Schmöger erläutert den Hintergrund des mit der Sitzungsvorlage zu dieser Niederschrift vorgeschlagenen Grundsatzbeschlusses. Bei positiver Beschlussfassung werde man nach kommunalrechtlichen Vorgaben prüfen, wer ein geeigneter Partner in diesem Projekt sein könne. Hierzu würde dann eine nichtförmliche Ausschreibung erfolgen.
Die Fragen hinsichtlich verkehrlicher Erschließung, notwendiger Baumfällungen und notwendiger Ausgleichsflächen würden im Rahmen des BImSchG – Verfahrens geklärt werden müssen.
Auf die Forderung von Stadtrat Christof, Klimaschutzmanager Schneider bei relevanten Themen zu beteiligen und seine Einschätzung zu hören, erhält dieser das Wort.
Herr Schneider nimmt Bezug auf die Diskussionsthemen und führt aus, dass man sich auch der Nachteile des Baus von Windrädern in dem vorgeschlagenen Waldstück bewusst sei. Leider verfüge Kitzingen auf der Gemarkung über keine weiteren geeigneten Grundstücke für den Bau von Windenergieanlagen (WEA). Verwaltungsintern gebe es seit einiger Zeit eine Beratungsgruppe zu diesem Thema. Man stehe außerdem unter anderem mit dem AELF wegen dem Eingriff in den Wald in Verbindung.
Diesbezüglich weist Stadtrat Sanzenbacher auf die Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes zur Wiederaufforstung der gerodeten Bereiche hin.
Auf Nachfragen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Klimabilanz Kitzingens erwidern die Vertreter der Verwaltung, dass die Stadt durch die zusätzlichen WEA wahrscheinlich nicht klimaneutral werde. Jedoch würden diese die Bilanz selbstverständlich entsprechend positiv beeinflussen. Dies gelte auch, bezugnehmend auf die Bedenken von Stadtrat Moser, wenn der erzeugte Strom nicht gespeichert werden bzw. nicht direkt im Stadtgebiet verwendet werden könnte.
Ein weiterer Vorteil seien die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen. Inwiefern und in welchem Umfang schließlich eine Beteiligung von Unternehmen und Bürgern an den WEA erfolgen könne, müsse in der Folge geprüft werden.
1. Vom Sachvortrag 2024/217 wird Kenntnis
genommen.
2. Es besteht Einverständnis, noch genau zu
benennende städtische Grundstücke im Umgriff des als Anlage 1 beigefügten
Lageplans im Gebiet „Klinge“ zum Zweck der Errichtung von Windenergieanlagen
einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
3. Zur Auswahl eines geeigneten Nutzers
wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Bieterverfahren durchzuführen
und anschließend den Stadtrat über den Nutzer und Nutzungsvertrag entscheiden
zu lassen.