Sitzung: 12.12.2024 STR/032/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 2024/230
Stadtrat Paul schlägt anstelle der Schrannenstraße 33 die Flügel des Bahnhofsgebäudes vor. Hierbei handle es sich um ein städtisches Gebäude und könnte für die Zwecke der Bücherei saniert werden. Stadtrat Sanzenbacher stimmt dem Vorschlag zu.
Oberbürgermeister Güntner betont, in der heutigen Sitzung nur einen Grundsatzbeschluss über den Beginn von Verhandlungen mit dem Investor treffen zu wollen.
Stadtrat Christof schlägt vor, den Beschlussvorschlages zu erweitern und die Verpflichtung zur Eignungsprüfung alternativer Gebäude, die Deckelung des Mietzinses und die ebenerdige Ansiedelung der Bücherei mit auf zu nehmen.
Oberbürgermeister Güntner erinnert an die Vorschrift zur Gewährleistung der Barrierefreiheit.
Stadtrat Müller hielte es für besser, noch weitere Angebote einzuholen, um einen Vergleich anstellen zu können.
Stadtrat Dr. Küntzer zeigt sich über die negative Haltung im Gremium verwundert. Heute werde nur die Erlaubnis zum Beginn der Verhandlungen mit dem Eigentümer erbeten.
Stadträtin Schwab führt aus, dass die Schrannenstraße 33 früher ein Getreidelager gewesen sei und daher sowohl baulich als auch statisch sehr viel besser für die schweren Lasten der Bücherregale geeignet sei als das Bahnhofsgebäude.
In der Folge bitten sie und Stadtrat Müller Stadtrat Christof, seine Anträge zurückzuziehen.
Herr Christof kommt dem nach und zieht die Anträge zurück.
Oberbürgermeister Güntner verliest einen neu formulierten Beschlussvorschlag, welcher Mehrheit im Gremium findet.
1. Vom Sachvortrag 2024/230 wird Kenntnis genommen.
- Der OB wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Gebäudes Schrannenstr. 33 Verhandlungen aufzunehmen, in welcher Form eine Nutzung für die Stadtbücherei erfolgen könnte.
3. Das Ergebnis der Verhandlungen ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzu- legen.
Mit Hinweis auf die Uhrzeit beantragt Stadträtin Schmidt das baldige
Ende der Sitzung.
Mehrheitlich wird festgelegt, die Ziffern 12, Sitzungsvorlage 2024/236
und 13, Sitzungsvorlage 2024/239, zurückzustellen.