Nach Einführung in das Thema durch Sachgebietsleitung Buck beantwortet diese Fragen aus dem Gremium zu Kostendeckung, den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anlagen zu Sitzungsvorlage 2024/241.

Die rotgeschriebenen Vermerke (z.Bsp. Anlage 3, Seite 13) seien Vorformulierungen, da noch Änderungen anstünden.

Die Anmerkung von Stadtrat Sanzenbacher hinsichtlich eines Fehlers bei Abbildung Nr. 6 im Umweltbericht wird mitgenommen.

 


1.    Vom Sachvortrag 2024/241 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Ware House“ sowie die 58. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die Aufstellung des Bebauungsplans vorzunehmen sowie die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.