A) Der Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung des Lochweges in die
Nordtangente wird zugestimmt - nicht zugestimmt.
B) Der Anbringung eines „Vorfahrt achten“ für die Radfahrer an der Querung des Lochweges
aus Richtung St 2271 wird zugestimmt – nicht zugestimmt.