A) Der Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung des Lochweges in die

     Nordtangente wird zugestimmt -  nicht zugestimmt.

 

B) Der Anbringung eines „Vorfahrt achten“ für die Radfahrer an der Querung des Lochweges

     aus Richtung St 2271 wird zugestimmt – nicht zugestimmt.