Sachgebietsleitung Hager informiert über das Prüfungsergebnis des BKPV. Eine Gebührenerhöhung im Frühjahr 2025 sei aufgrund der gestiegenen Kosten notwendig. Hierbei würden u.a. bereits Kostenanteile für den Neubau in der Kläranlage einfließen.
Stadträtin Schmidt erkundigt sich, ob die Angaben der Bürger hinsichtlich des Versiegelungsgrades der Grundstücke überprüft würden.
Sachgebietsleiter Münch erwidert, dass seit der letzten Datenerhebung 2006 die Bürger verpflichtet seien, bauliche Veränderungen zu melden. Aktiv finde keine Prüfung statt, er habe dies jedoch im Hinterkopf.
Eine vorhandene Dachbegrünung sei, sofern satzungskonform, bei der Gebührenfestsetzung anrechenbar.
Bauamtsleiter Graumann antwortet auf die Frage von Stadtrat Dr. Küntzer, dass die Einleitung von Niederschlagswasser von privaten Grundstücken in die Kanalisation kostenpflichtig sei.
Sachgebietsleiter Pauluhn ergänzt, den direkten Anschluss der Dachrinnenentwässerung an den Regenwasserkanal in Zusammenhang mit der Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz prüfen zu wollen.
Rechtsdirektorin Schmöger pflichtet ihm bei und
erinnert an Stadträtin Schmidt gewandt an die Neufestsetzung der
Globalberechnung. Man befasse sich aktuell mit der Aktualisierung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
1. Vom Sachvortrag 2025/012 wird Kenntnis genommen.
2. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2029.
Sie besteht aus einer Gebühr für
Schmutzwasser und für Niederschlagswasser.
2.1. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird auf 2,40 €/m³ festgesetzt.
2.2. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird auf 0,34 €/m² festgesetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt § 12 (Gebührenhöhe) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kitzingen in der derzeit gültigen Fassung vom 06.03.2017 entsprechend anzupassen.