1. Vom Sachvortrag 2025/013 wird Kenntnis genommen.
2. Die Festsetzung der Einschüttentgelte erfolgt für den Zeitraum 01.04.2025 - 31.03.2029 wie folgt:
2.1. Das Entgelt für Deponiesickerwasser beträgt 3,30 €/m³.
2.2. Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung beträgt 31,90 €/m³.
2.3. Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm beträgt 15,00 €/m³.
2.4. Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben beträgt 2,16 €/m³.
2.5. Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Wasser wird anhand von Untersuchungen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades bemessen. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 2,16 €/m³.