Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 16

Stadtrat·Sanzenbacher verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes· (BVerfG), welches·die·Erhebung·der Verpackungssteur·auf·Einwegverpackungen·

durch·die·Stadt·Tübingen·für rechtens·erklärt habe. Eine·saubere·Stadt werde für den·Tourismus attraktiver·und generiere·somit höhere·Einnahmen. Dies wiederum·könne·den erhöhten·Straßenreinigungskosten entgegenwirken.

Die-Komplexität·der·Thematik·sei·ihm·bewusst·und·er schlägt·außerdem·vor, kleinere·Betriebe·bei·der·Umstellung·ihrer·Prozesse·zu·unterstützen·(z.Bsp. beim Kauf einer·Spülmaschine).

 

Stadtrat Freitag ergreift im Namen einer überfraktionellen Gruppe das Wort und führt aus, dass die zu hohe Verschmutzung unstrittig sei. Hier handle es sich allerdings um ein gesamtgesellschaftliches Problem, welches man nicht auf Kosten kleinerer Betriebe versuchen sollte zu lösen. Tübingen sei um ein Vielfaches größer als Kitzingen und es fiele mehr Müll aus Einwegverpackungen an. 

 

Im Laufe der weiteren Diskussion wird Sachgebietsleiter Münch um Stellungnahme gebeten.

Er stimmt zu, dass ein Vergleich zwischen Tübingen und Kitzingen schwierig sei. Die Höhe der Abgabe zur Verpackungssteuer würde sich am Umsatz orientieren. Es sei schwierig genau nachzuprüfen, ob dieser korrekt gemeldet werde. Es müsse außerdem eine entsprechende Satzung erarbeitet werden.

Kitzingen wäre die erste Stadt in Bayern, welche tatsächlich eine solche Steuer erlassen würde. Daher sei die Erlaubnis des Innenministeriums einzuholen. Er stimmt Stadträtin Dr. Kramer Grünwald zu, dass sich einige Städte mit der Thematik befassten, aber erlassen habe man dort noch nichts.

 

Rechtsdirektorin Schmöger merkt an, dass eine Straßenreinigungsverordnung zwar ein Baustein zum Umgang mit der Verschmutzung des öffentlichen Raums sei, die Stadt dieses Instrument aber nur nutzen könne, wenn der Verursacher des Mülls zweifelsfrei feststehe.

 

Stadträtin Schwab habe dem Ansinnen zuerst positiv gegenübergestanden. Nun sei aber deutlich geworden, dass eine derartige Steuer zu einem weiteren Bürokratieaufbau führen würde. Zudem habe sie den Müll auf den Straßen bewußt betrachtet. Dieser bestünde weniger aus Einmal-Bechern sondern meist aus Tüten für Backwaren, Flaschen, Zigaretten, Taschentüchern. Selbstverständlich sei auch Abfall von Fastfood-Ketten mit dabei.

 

Laut Oberbürgermeister Güntner würde das vorgeschlagene Vorgehen am Ende Kosten verursachen. Einen Testlauf könne es nicht geben.

Er persönlich könne nur zustimmen, wenn die großen Fastfood-Anbieter ebenfalls steuerpflichtig wären.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt den Antrag von Stadtrat Müller auf Ende der Debatte zur Abstimmung.

 

beschlossen                            dafür 22  dagegen  2

 

Im Anschluss wird über die Sitzungsvorlage 2025/020 abgestimmt.


1.    Vom Sachvortrag 2025/020 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen analog zur Satzung der Stadt Tübingen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit wird die Sitzung beendet und die Behandlung der Ziffern 13.2 bis 13.4.der öffentlichen Tagesordnung auf die kommende Stadtratssitzung verschoben.