Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1

Hauptamtsleiter Grieb informiert über die geplante Einführung eines digitalen Amtsblattes. Diese werde als pdf.-Datei bereitgestellt werden. Verlinkungen zu anderen Inhalten (z.Bsp. Satzung) seien möglich. Eine generelle Implementierung im „Rathaus-Magazin“ sei aufgrund dessen Erscheinungsrhythmus nicht geeignet.

 

Stadtrat Sanzenbacher zeigt sich hiermit nicht einverstanden. Dieses Vorgehen könnte älteren Personen den Zugang zu wichtigen Informationen verwehren.

Hauptamtsleiter Grieb betont, dass es eine Übergangszeit gebe, in welcher die Informationen in Papierform im Einwohnermeldeamt oder im Luitpoldbau ausliegen würden.


1.    Vom Sachvortrag 2025/024 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Mit der Einführung eines digitalen Amtsblattes zum 01.05.2025 besteht Einverständnis.

 

  1. Der § 37 der Geschäftsordnung für den Stadttrat Kitzingen 2020-2026 ist wie folgt zu ändern:

 

Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt der Stadt Kitzingen über das Internet unter www.stadt-kitzingen.de/digitales-amtsblatt. amtlich bekannt gemacht.

 

Bis zum 01.01.2026 erfolgt die amtliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen zusätzlich dadurch, dass sie im Vorzimmer des Oberbürgermeisters zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Tageszeitung "Die Kitzinger" bekannt gegeben wird. Die Mitteilung wird erst veröffentlicht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung der Stadt niedergelegt ist.