Beschluss: Ohne Abstimmung

Sachgebietsleiter Münch informiert, dass die Maßnahme bis zum 18.02.2025 abgeschlossen sein musste. Daher habe Oberbürgermeister Güntner dies aufgrund der Dringlichkeit entschieden.

 

Oberbürgermeister Güntner umreißt kurz den aktuellen Sachstand hinsichtlich der „Oberen Anlagen“. Mit Überarbeitung des Flächennutzungsplanes solle die Fläche klar als Wald und nicht als Park deklariert werden. Dem Waldkindergarten werde ein konkreter Bereich zugewiesen, für welchen die Stadt die Verkehrssicherungspflicht trage. Auch für den asphaltierten Weg über die Brücke zum Steigweg werde die Verantwortung übernommen. Die restliche Fläche werde deutlich als Wald gekennzeichnet werden.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2025/026 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass eine Auftragsvergabe zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in den „Oberen Anlagen“ i.H.v. 113.821,12 € an die Firma Forstservice Rummel, Neustadt a.d. Aisch, im Wege der Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister vergeben wurde.