Oberbürgermeister Güntner führt ins Thema ein und erinnert an die Beratungen im Bau- und Umweltausschuss und im Stadtentwicklungsbeirat.
Bauamtsleiter Graumann teile die Haltung von Sachgebietsleiter Schrauth, die Grundlagenermittlung anhand der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 in jedem Fall vorzunehmen. Ein großer Bestandteil der ersten LPH seien die Prüfung der Statik und der Bodenbeschaffenheit, welche in jedem Fall vor der Durchführung baulicher Eingriffe ermittelt werden müssen.
Sollte der Verkauf beschlossen werden, könnte man die Kosten
für die Gutachter dem Käufer in Rechnung stellen, da diese Informationen immer
benötigt würden.
Referent Vierrether pflichtet im Namen des Beirats für Kultur und Tourismus der Einschätzung der Verwaltung bei.
Stadträtin Dr. Kramer-Grünwald beantragt, den Beschlussvorschlag um die Option des Rückbaus des Gebäudes und der Flächenentsiegelung zu erweitern.
Stadtrat Rank stimmt für die Beauftragung der ersten LPH sowie dem anschließenden Verkauf. Eine Entsiegelung hält er an dieser Stelle für falsch.
Stadtrat Moser werden die Modalitäten der Städtebauförderung erläutert: der Eigenanteil der Stadt Kitzingen beträgt 40% der Kosten, die Höhe der Förderung 60% der förderfähigen Kosten. Das Programm stehe jedoch nur bei einem unrentierlichen Zweck zur Verfügung was im Umkehrschluss bedeute, dass eine Nutzung für die Belange von Kunst, Kultur und Kinder förderfähig wäre.
Auch die Entsiegelung des Grundstücks wäre, sollte dies ein erklärtes städtebauliches Ziel der Stadt Kitzingen sein, förderfähig. Bei einem Verkauf gäbe es selbstverständlich keine Fördermittel.
Stadtrat Christof bedauert, dass das Gremium nicht bereit sei, das Thema tiefer zu diskutieren. Ziel des Erwerbs sei es gewesen, in diesem Bereich etwas Vorbildliches zu schaffen. Er stimmt ebenfalls für die Erarbeitung der ersten Leistungsphasen. Die finanzielle Situation der Stadt sollte bei einer Sanierung berücksichtigt werden.
Er bittet darum, heute eine Entscheidung zu treffen und den Planungen eine Richtung vorzugeben.
Stadtrat Freitag rät, sowohl Kosten für Rückbau und Sanierung im Vorfeld zu ermitteln als auch bei allen Maßnahmen die Ausgaben im Blick zu behalten. 3,5 Millionen Euro seien viel zu teuer.
Stadträtin Schwab erkundigt sich, ob die angedachte Möglichkeit, einen Teil öffentlichen Raums zu nutzen um an der Stelle besser zu entwickeln, auch bei einem Verkauf an einen Dritten besteht.
Dies sei möglich, sofern vom Stadtrat beschlossen.
Nachdem die Fraktionsvorsitzenden von CSU, SPD und Bd. 90/Die Grünen nochmals kurz Stellung genommen haben, stellt Oberbürgermeister Güntner nun den Antrag von Stadträtin Dr. Kramer-Grünwald zur Abstimmung
abgelehnt dafür 6
dagegen 23
Anschließend erfolgt Beschlussfassung über die Sitzungsvorlage 2025/091.
1. Vom Sachvortrag 2025/091 wird Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt für das leerstehende städtische Gebäude in der Kaiserstraße 44/46 die LPH 1 und 2 zu erarbeiten. Die Erarbeitung der LPH 1 und 2 erfolgt für eine zukünftige öffentliche Nutzung Bürgerzentrum bzw. Haus für Kunst und Kultur.
3. Das Ergebnis der Bearbeitung nach Punkt 1 ist dem Stadtrat zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzulegen.
Nach der Beschlussfassung schlägt Stadtrat Christof abschließend vor, bei der Herrichtung ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.