1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorhandenen Planungen die Entwicklungsmöglichkeiten im Bahnhofsbereich aufzuzeigen und einen umsetzbaren Planentwurf vorzulegen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Gebäudes mit der Ausführung zu beginnen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bahn auf die Notwendigkeit der behindertengerechten Gestaltung des Bahnhhofs hizuweisen.