1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes entsprechend
Anlage 3.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorgestellten Konzeptes die
Ausführungsplanung zu erstellen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat Ende dieses Jahres einen
Entscheidungsvorschlag hinsichtlich der Vergabe der Bauleistungen vorzulegen.