1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes entsprechend

    Anlage 3.

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorgestellten Konzeptes die   

    Ausführungsplanung zu erstellen.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat Ende dieses Jahres einen

    Entscheidungsvorschlag hinsichtlich der Vergabe der Bauleistungen vorzulegen.