Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 7, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 27

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass der Beschluss nochmals gefasst werden müsse, da die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht nicht notwendig sei.

 


 

Der Beschluss vom 26.04.2012 auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft auf die Dauer von 25 Jahren für alle Rückforderungsansprüche an den Hauptschuldner, die Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval in Höhe der im Rahmen der Förderung nach dem Kulturfonds Bayern an diesen gewährte Zuwendung und darüber hinaus für Zinsen und Kosten aller Art, welche dem Gläubiger aus dieser Forderung entstanden sind oder noch entstehen werden, wird ohne die Voraussetzung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung bestätigt.