Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4

Stadtrat Weiglein ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begibt sich ohne Aufforderung in den Zuhörerbereich.

 

 

Stadtplaner Fischer geht ausführlich auf den Sachverhalt und die bisherigen Planungen hinsichtlich des Baus einer Wohnanlage für betreutes Wohnen im Bereich der Lindenstraße bzw. Würzburger Straße ein.

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent erklärt, dass sich der Stadtentwicklungsbeirat mit dem Konzept beschäftigt habe und seine Zustimmung zum Vorhaben gibt.

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen- bzw. gruppen:

 

UsW-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Schmidt findet das Konzept gut, einzig die Gestaltung halte er für verbesserungswürdig und bemängelt das Nachbauen der historischen Substanz. Seiner Auffassung nach könnte man an dieser Stelle mit moderneren Elementen arbeiten.

Er möchte wissen, wie die Beschlussfassung zu deuten sei und, ob es sich um eine Bauvoranfrage handle. Falls dies eine Bauvoranfrage wäre, müsse der Investor entsprechend benannt werden.

 

Stadtplaner Fischer erklärt, dass das vorliegende Konzept als Grundlage der weiteren Planung diene und die Anregungen bei der Detailplanung mit dem Investor besprochen werden.

Auf nochmalige Frage zur Bauvoranfrage verbunden mit der Nennung des Investors verdeutlich Stadtkämmerer Weber, dass der Investor aufgrund des Beschlusses keine rechtliche Verbescheidung erhalte.

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Moser freut sich über das Konzept und begrüßt die Verbesserung an dieser Stelle. Sehr erfreulich sehe er die entstehende Gaststätte an.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Dr. Endres-Paul begrüßt die Entwicklung an benannter Stelle ebenfalls und stimmt dem Beschlussentwurf zu. Ihrer Auffassung nach müsse die Parkplatzproblematik gelöst werden und verweist in diesem Zusammenhang auf die Errichtung einer Tiefgarage.

 

FW-Stadtratsfraktion:
Stadträtin Wallrapp
begrüßt eine Entwicklung an dieser Stelle sehr und bejaht einen Bedarf an betreutem Wohnen in der Innenstadt. Sie bittet, das Projekt weiterhin voranzutreiben und die entsprechenden Gespräche zu führen.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Bürgermeister Christof stellt fest, dass man der Verwaltung sowie dem Investor klare Vorgaben machen müsse, auch hinsichtlich des Bereiches „Gestaltung“. Seiner Auffassung nach gehe dies nur über ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Veränderungssperre. Darüber hinaus verweist er auf die sehr schlechte Parkplatzsituation in diesem Bereich und spricht ebenfalls das Thema Garage an. Darüber hinaus kritisiert er die in Rede stehende neue Satzung zur Stellplatzablöse.

Er könne sich vorstellen, dass der angedachte Stellplatz in Richtung Viadukt ebenfalls bebaut werde und man so zu einem entsprechenden Stadteingang kommen könnte.

Dem vorliegenden Beschlussentwurf könne die KIK nicht zustimmen.

 

ödp-Stadtratsgruppe:

Stadträtin Schmidt verweist auf den Bedarfsplan für Pflegeeinrichtungen und stellt fest, dass für stationäres Wohnen kein Bedarf bestehe. Sinnvollerweise sollten die Plätze in den bestehenden Einrichtungen aufgefüllt werden. Mittels eines Bebauungsplans könnte man entsprechende Vorgaben machen, weshalb sie sich ebenfalls für den Vorschlag von Herrn Christof und gegen den Beschlussentwurf ausspricht.

 

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass die Ausnutzug der Wettbewerb regelt und die Stadt keine Vorgaben machen könne. Die Bedarfsplanung des Landratsamtes richte sich nur danach, ob die jeweiligen Träger eine Förderung erhalten.

 

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm hat bedenken, dass der Investor sein Angebot zurückziehen könnte, wenn derartige Forderungen aufgestellt werden. Er spricht sich für den Beschlussentwurf aus.

 

 

Stadtrat Steinruck verweist hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans und der Möglichkeit der Mitgestaltung durch den Stadtrat darauf, dass der Investor bei diesem Prozess in gleicher Weise mit ins Boot genommen werden und insofern eine gemeinsame Planung entstehen könnte.

 

Stadtplaner Fischer weist abschließend darauf hin, dass der vorliegende Beschluss nur eine grundsätzliche Zustimmung seitens des Gremiums darstelle und der Stadtrat im weiteren Verlauf der Planung nochmals mit einbezogen werde. Man müsse beachten, in welchem Umfeld die Liegenschaft sei (B 8, Bahn) und stellt fest, je höher die Anforderungen gestellt werden, desto schwieriger eine Verwertbarkeit werde.


 

1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Der Stadtrat stimmt dem Neubaukonzept, in der vorgelegten Fassung (siehe Anlage), als Grundlage für die weitere Planung zu.

 

3.       Der Stadtrat ist mit der Genehmigungsplanung nochmals zu befassen.