1.
Feststellung der Jahresrechnung 2008
(Abstimmung mit Oberbürgermeister)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.
2. Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe der Verwaltung die Entlastung erteilt.