Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt ein und bittet um Zustimmung.

Stadträtin Richter möchte hinsichtlich der Büros wissen, ob eine Gruppe zusammengestellt werden solle oder ob dies auch Einzelbüros sein könnten.

Darüber hinaus äußert sie sich kritisch hinsichtlich des Lichtplaners und verweist auf frühere Versuche, bei Maßnahmen einen Lichtplaner einzubinden, was vom Stadtrat nicht gewollt wurde.

 

Bauamtsleiter Graumann favorisiere eine Gruppe, die sich um die Konzepterstellung kümmere und es nicht zwingend aus einem Büro bestehen müsse. Mit Blick auf die Bedeutung als Wahrzeichen erachte er eine entsprechendes in Szene setzen der Brücke durch Beleuchtung für sehr sinnvoll.

 

Stadtrat Schmidt stellt fest, dass die Brücke in der Zwischenzeit nicht mehr derart beansprucht werde und möchte wissen, welcher Maßstab der Belastung bei der Sanierung zu Grund gelegt werde.

Bauamtsleiter Graumann stimmt hinsichtlich der Belastung zu und erklärt, dass die Brücke bereits jetzt erhebliche Schäden habe, die behoben werden müsste. Den Maßstab der Sanierung erwarte man sich auch anhand des Sanierungskonzeptes.

 

Auf die Frage von Stadtrat Schmidt, ob auch der Anprallschutz entsprechend berücksichtig werde, bejaht dies Oberbürgermeister Müller.

Bauamtsleiter Graumann ergänzt, dass die beschlossene Pfeilerlösung die wirtschaftlichste sei, jedoch aus städtebaulicher Sicht eine „Brücke in der Brücke“ am sinnvollsten gewesen wäre.

 

Stadträtin Dr. Endres Paul bittet die Firmen, die zur Abgabe eine Angebotes aufgefordert werden sollen, vorab dem Gremium mitzuteilen, da die Stadt bei Brückenplanungen bereits schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Bauamtsleiter Graumann sagt dies zu.

 

Stadtrat Heisel verweist auf Grundlagen eines Büros aus dem Jahr 2003, die man bei der gegenwärtigen Konzepterstellung mit zur Verfügung stellen sollte.

Oberbürgermeister Müller sagt dies zu.

 

Stadträtin Schmidt gibt zu bedenken, in welchem Umfang eine Sanierung erfolgen soll und verweist in diesem Zusammenhang auf die haushaltsrechtliche Situation. Ihr gefalle die Brücke, wie sie sich derzeit präsentiere. Auch ein Lichtkonzept halte sie für überflüssig.

 

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass die Brücke unter Denkmalschutz stehe und bei der Sanierung das Landesamt für Denkmalpflege einbezogen werde. Ggf. sind Zuschüsse aus Denkmalmittel zu erwarten.

 

Stadtkämmerer Weber stellt dar, dass eine Förderung nach Art. 13 c FAG wegfalle, da die Brücke nicht mehr für den Verkehr genutzt werde. Eine Förderung könne nur nach Stadtumbau West (nur für die Gehwege) erfolgen.

 


 

 

1.         Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

2.         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Sanierung der `Alten Mainbrücke´ ein Sanierungskonzept zu erarbeiten welches die Leistungsphasen 1 und 2 Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung umfasst.

 

3.         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Sanierungskonzept drei Angebote von Planungsteams einzuholen, welche sich aus einem Brückenbauingenieur, Architekten und einem Lichtplaner zusammensetzen.

 

4.         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat nach Auswertung der Angebote einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.

 


Bürgermeister Christof gibt zu Protokoll, dass er nur aufgrund einer möglichen übertriebenen Sanierung (u. a. Lichtkonzept) gegen den Beschluss gestimmt habe. Im Grunde spreche er sich für die Sanierung aus.