Oberbürgermeister Müller
verweist auf die Beratung im Finanzausschuss und bittet um Zustimmung.
Stadtrat Heisel verweist auf den
Anprallschutz, der bereits beschlossen sei und seitens der
Wassenstraßenneubauamtes durchgeführt werde. Er bittet um Beachtung, dass die
Sanierung mit der Maßnahme des Anprallschutzes eng abgestimmt werde.
Oberbürgermeister Müller
sagt dies zu.
Stadtrat Pauluhn verweist auf den
Beschlussentwurf, wonach sich ein Planungsteam mit den Elementen „Gestaltung,
Technik, Licht“ aus drei verschiedenen Büros zusammenschließen sollte. Seiner
Auffassung nach sollte dies im Beschlussentwurf nicht derart straff gefasst
werden, da es sicherlich auch Planer gebe, die Teile des geforderten vereinen.
Bauamtsleiter Graumann
stellt dar, dass die Verwaltung eine Auswahl in der vorgeschlagenen Form
ohnehin vorgenommen hätte.
Auf nochmalige Nachfrage von Stadtrat Pauluhn
sagt Oberbürgermeister Müller zu, das Wort „idealerweise“ im Beschluss
einzufügen.
Stadträtin Wallrapp verweist auf ein
Lichtkonzept, welches im Rahmen des ISEK vorgeschlagen wurde und bittet, dies
ebenfalls bei der Planung einzubeziehen.
Bauamtsleiter Graumann
sagt dies zu.
Stadtrat Weiglein bittet bei der Sanierung auch
die bereits bestehenden Wappen entsprechend mit einzubeziehen.
Oberbürgermeister Müller sagt dies zu.
1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Sanierung der `Alten Mainbrücke´ ein Sanierungskonzept zu erarbeiten welches die Leistungsphasen 1 und 2 Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung umfasst.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Sanierungskonzept drei Angebote von Planungsteams einzuholen, welche sich idealerweise aus einem Brückenbauingenieur, Architekten und einem Lichtplaner zusammensetzen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat nach Auswertung der Angebote einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.