Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Sitzungsvorlage und erkundigt sich nach Fragen.

Bürgermeister Christof und Stadtrat Schmidt verweisen auf die Ziffer 3.3 „Ansiedlung Bürgerpark zwischen Breslauer Straße und B 8“ und wundern sich, woher diese Anmeldung rührt und möchten wissen, ob sich hiermit in Zukunft der Stadtrat beschäftige. Bürgermeister Christof ergänzt, dass es sich um Eigentum der Bau GmbH handle.

 

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass die Anmeldungen aus dem integrierten Handlungskonzept gründen, welches der Bürgerarbeitskreis vorgeschlagen und der Stadtrat beschlossen habe. Mit Blick auf die Entmietung bis 2015 können die Mittel aus 2014 entsprechend verschoben werden.

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass das Integrierte Handlungskonzept überarbeitet werden müsse und sagt zu, hierüber sowie hinsichtlich des Bürgerparks eine entsprechende Diskussionsgrundlage zu liefern.

Stadträtin Schmidt als Referentin für Soziale Stadt ist der Auffassung, dass der Bürgerarbeitskreis sehr engagiert sei und dieser keine Entscheidungen über Maßnahmen treffe, sondern lediglich Vorschläge unterbreite. Eine Überarbeitung des integrierten Handlungskonzepts sei dringend erforderlich. 


 

1.      Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2013 - 2016 wie folgt festgesetzt:

 

2013:                                                    1.173.100 €

2014:                                                        964.600 €

2015:                                                    1.275.000 €

2016:                                                    1.275.000 €

Gesamt 2013 - 2016:                      4.687.700 €

 

2.      Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.