Verwaltungsrat Hartner geht auf den Sachverhalt ein und erklärt, dass das Bürgerzentrum eine Entscheidung erwarte, ob Institutionen, die von öffentlichen Stellen eine Förderung erhalten (z. B. Caritas, Diakonie) auch das Bürgerzentrum nutzen dürfen. Hintergrund war die Nutzung des Arbeitskreis Asyl, die der Oberbürgermeister genehmigt hat und worauf die Verantwortlichen des Bürgerzentrums einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

 

Stadträtin Kahnt möchte wissen, wer unter extremistische Gruppierungen zu verstehen sei, da dieser Begriff unterschiedlich weit augelegt werden könnte.

 

Verwaltungsrat Hartner erklärt, dass es sich hierbei um die Formulierung im bestehenden Vertrag handele und die Auslegung des Begriffs sicherlich von den Verantwortlichen des Bürgerzentrums entsprechend vorgenommen werde.

 

Stadträtin Wallrapp ist der Auffassung, dass für die Nutzung des Bürgerzentrums sämtliche Parteien ausgeschlossen werden sollten, um eine Neutralität dieser Einrichtung zu wahren.

 

Stadtrat Schmidt ist der Auffassung, dass das Schreiben des Bürgerzentrums einen insgesamten Änderungsbedarf erkennen lässt. Er bittet den Vertrag des Bürgerzentrums vorzulegen, damit dieser auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden kann.

Insbesondere bezieht er sich auf die Pflicht, bei der Nutzung des Bürgerzentrums auch Mitglied des Vereins zu sein.

 

Oberbürgermeister Müller stellt fest, dass bereits zwei Änderungsvorschläge vorliegen (Ausschluss politische Parteien, Streichung Zwangsmitgliedschaft) und er vorschlägt, den Stadträten den Vertrag des Bürgerzentrum vorzulegen, damit die Änderungswünsche entsprechend zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

 

Nach kurzer Diskussion hinsichtlich der zeitlichen Abfolge, stellt Oberbürgermeister Müller dar, dass dem Stadtrat entsprechend Zeit eingeräumt werde und eine Beschlussfassung erst im nächsten Turnus erfolge.

 

Bürgermeister Christof äußert seinen Unmut, dass politische Parteien ausgeschlossen werden sollen, da insbesondere diese Teil der Gesellschaft seien und einen entsprechenden Raum benötigen. Seiner Auffassung nach sehe er keinen Regelungsbedarf und stellt dar, dass man die Änderungswünsche dem Verein zur Stellungnahme vorlegen sollte.

 

 


 

Mit dem Vorschlag von Oberbürgermeister Müller, den Stadträten den Vertrag mit dem Bürgerzentrum zuzuleiten und die Anregungen dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen, besteht Einverständnis.