Beschluss: Ohne Abstimmung

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf den Sachvortrag ein und erklärt, dass der Antragssteller ein Einfamilienhaus errichten möchte und aufgrund gegenwärtiger Darstellung im Bebauungsplan als Parkfläche der Bebauungsplan geändert werden müsste.

Stadträtin Richter möchte wissen, wo der Antragssteller die Parkplätze für die Wohnhäuser errichten werde, die ebenfalls in das Eigentum des Antragsstellers fallen. Sie weist darauf hin, dass die Anwohner auf der Straße parken.

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass lediglich Stellplätze für sein zu bauendes Wohnhaus errichtet werden müssen, hingegen nicht für den bestehenden Wohnblock aus den dreißiger Jahren.

Er erklärt, dass der Bauwerber nach dem Neubau seines Hauses, auf die Restfläche die entsprechenden Parkplätze errichten möchte.

 

Stadträtin Glos verweist auf zu entstehende zweistöckige Gebäude, welches ihrer Auffassung nach den hinteren Wohnblock in der Qualität einschränke. Sie möchte wissen, ob man mit dem Bauwerber diesbezüglich nochmals sprechen könnte.

Darüber hinaus möchte sie, dass in einem Vertrag geregelt wird, dass die versprochenen Parkplätze auch tatsächlich gebaut werden.

 

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass eine Änderung der baulichen Art und Weise mit dem Antragssteller abzustimmen sei.

 

Auf weitere Fragen hinsichtlich der Parkplätze macht Bauamtsleiter Graumann nochmals deutlich, dass gegenwärtig die Parkplätze nur für seinen Neubau nachgewiesen werden müssen und eine Pflicht hinsichtlich der Wohnblocks nicht bestehe, auch wenn der Bebauungsplan die Fläche als Parkplätze ausweise. Der Bauwerber habe eine Eigenmotivation im Anschluss die Parkplätze zu errichten.

 

Stadträtin Schwab stellt fest, dass das Grundstück seit 20 Jahren nicht gepflegt wurde und aufgrund dessen bei einem Bebauungsplan hinsichtlich der Grünordnung zu einem überproportionalen Aufwand und zu Problemen kommen könnte.

 

Oberrechtsrätin Schmöger erklärt, dass dies in der Prüfung entsprechend beachtet werden müsste und im Falle, es trete tatsächlich ein, sei das Verfahren zu ändern.

 

Die Stadträte Schmidt und Steinruck befürworten den Vorschlag der Verwaltung, nachdem der Bau eine Verbesserung der Situation darstelle.

Stadtrat Schmidt erklärt, dass man mit dem Bauwerber in der Art verhandeln sollte, dass nach der Errichtung der Parkplätze er sein Bauvorhaben umsetzen könne.

 

Oberrechtsrätin Schmöger erklärt, dass Beides nicht mit einander verknüpft werden kann. Sie ergänzt, dass die aus dem Fall ergebenen Probleme erkannt seien und eine Lösung gefunden werde.

 

Einige Stadträte verweisen auf die Möglichkeit eines Radweges, der an dieser Stelle gebaut werden könnte, worauf Oberbürgermeister Müller darstellt, dass dieser mit Blick auf die gegebene Bebauung sicherlich nicht umgesetzt werden könne.

 

 


Oberbürgermeister Müller verweist die Angelegenheit in die Fraktionen und Gruppen, so dass die Entscheidung in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2012 getroffen werden könne.