Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 3, Pers. beteiligt: 0

Oberbürgermeister Müller begrüßt den Investor der Harvey Barracks, Herr Blum. Er verweist auf die abgestimmte Fassung der Rahmenvereinbarung und auf die nichtöffentliche Vorberatung, bei der der Stadtrat zwei Ergänzungswünsche hatte.

Zum Einen ist das die Konkretisierung hinsichtlich des Sonderlandeplatzes sowie zum Anderen die vorrangige Festlegung auf ein Industriegebiet, so wie es im Aufstellungsbeschluss auch gefasst sei.

Herr Blum erklärt, dass aufgenommen werde könne, dass er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Umsetzung des Sonderlandeplatzes bemühe. Weitere Ausführungen seien jedoch nicht möglich, da es sich noch um ein laufendes Verfahren handle und noch viele Fragen geklärt werden müssen.

Hinsichtlich des Industriegebietes verweist er auf die Festlegung im Aufstellungsbeschluss und erklärt, dass ein Solches im nördlichen Bereich aufgrund der Zwangspunkte „Richthofen bzw. Corlette Cirlce“ ggf. nicht umgesetzt werden könne. In den übrigen Bereich (vor allem östlich) favorisiere er ebenfalls ein Industriegebiet, weshalb diese Ergänzung in der Rahmenvereinbarung aufgenommen werden könne.

 

Oberrechtsrätin Schmöger stellt fest, dass der § 2 sinngemäß wie folgt ergänzt werde: „Insbesondere ist die Festlegung als Industriegebiet beabsichtigt“. Im § 10 wird sinngemäß die „Bemühung, dass er als Sonderlandeplatz betrieben werden kann“ ergänzt.

 

Stadtrat Schmidt möchte ergänzt haben, dass auch die Bemühungen um den Betrieb forciert werden sollten.

 

Herr Blum erklärt, dass bei den Bemühungen um die Genehmigung auch der Betrieb des Sonderlandeplatzes enthalten sei. Er erklärt, dass der Sonderlandeplatz dauerhaft entstehen soll. Die Art und Weise, wie dieser betrieben werde, sei auch von den weiteren Gesprächen mit dem Luftsportclub abhängig.

 

Stadträtin Schmidt möchte wissen, inwiefern eine konkrete Aussage zu den Altlasten gegeben werden könne.

 

Herr Blum erklärt, dass man zwischen Altlasten als Bodenverunreinigung sowie Kampfmitteln unterscheiden müsse. Bei den Altlasten habe das Landratsamt die Aufsicht. Alle Maßnahmen seien zunächst vom Landratsamt zu genehmigen bzw. aufzuerlegen.

Bei den Kampfmitteln ist es komplizierter und noch nicht geregelt. Normalerweise gebe es eine Voruntersuchung, die entsprechend kontrolliert werden müsse. Nach einer Räumung erfolge nochmals eine Untersuchung, die ebenfalls kontrolliert werden müsse. Der Kampfmittelräumer stellt dann eine beschränkte Kampfmittelfreiheit fest und, ob die Fläche/das Gebäude für die entsprechende Nutzung verwendet werden könne und eine entsprechende Sicherheit bestehe.

 

Stadtrat Moser möchte wissen, ob nach dem Erwerb der Zaun zurückgebaut werde.

 

Herr Blum erklärt, dass die Flächen teilweise wieder weiterverkauft werden und es den Firmen überlassen bleibe, inwiefern eine Einzäunung erfolge. Darüber hinaus hänge dies auch von der Erschließung ab. Falls die Stadt erschließe, entstehen öffentliche Durchgangsstraßen, die entsprechend geöffnet seien. Falls eine private Erschließung erfolge, könnte der Zaun auch erhalten bleiben, die Firmen werden jedoch erreichbar sein.

Abschließend stellt er dar, dass Bereiche, die beispielsweise keine Kampfmittelfreigabe enthalten, ebenfalls eingezäunt werden.

 

Stadtrat Moser möchte außerdem wissen, ob Herr Blum seinen Kaufvertrag mit der BIMA wieder rückabwickeln könne.

 

Herr Blum erklärt, dass der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben sei und für den Kauf der Rahmenvertrag mit der Stadt sowie eine Sanierungsvereinbarung hinsichtlich der Altlasten mit dem Landratsamt die Voraussetzungen seien.

Eine Rückabwicklung sei nicht vorgesehen. Er werde aber nur dann kaufen, wenn das wirtschaftliche Risiko kalkulierbar sei.

Gegenwärtig besteht hinsichtlich des Inhaltes der Rahmenvereinbarung ein finanzielles Risiko hinsichtlich der Altlasten. Falls nach einer Kampfmittelräumung, die Stadt – verständlicherweise – ein höheres Sicherheitsbedürfnis habe und die Räumung nochmals durchgeführt werden müsse, bedeute das zusätzliche Kosten in Höhe von

1,0 Mio. €, welche nicht entsprechend kalkuliert seien. Er erklärt, dass kommende Woche ein zusätzlicher Termin mit der BIMA stattfinde, bei dem geklärt werden soll, ob das Risiko entsprechend minimiert werden kann. Erst anschließend könne er sagen, ob der Kauf verschoben oder nicht stattfinden werde.

 

Stadtrat Pauluhn möchte wissen, ob mit der Formulierung in der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der FFH-Flächen beabsichtigt sei, in der Zukunft einen Bebauungsplan aufzustellen.

Herr Blum erklärt, dass auf den FFH-Flächen keine gewerbliche Nutzung vorgesehen sei, die Formulierung mit Blick auf einen möglichen Bebauungsplan für eine Umnutzung der Hallen durch den Luftsportclub gewählt wurde.

 

Stadtrat Schmidt als Referent für Konversion und Wirtschaft freut sich über die Entwicklung und stimmt der Rahmenvereinbarung zu.

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent wünscht Herrn Blum alles Gute.


 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Bieter/Interessenten blumquadrat

GmbH, Iphofen, vertreten durch Herrn Markus Blum, eine Rahmenvereinbarung entsprechend Anlage 1 abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung gilt für den Erwerbsfall und bildet eine Grundlage für die angestrebte Entwicklung der ehemaligen militärischen Liegenschaft „Harvey Barracks“ in Kitzingen.

 


Herr Blum bedankt sich für das Vertrauen und hofft, dass er in diesem Jahr den Kaufvertrag abschließen kann. Falls keine Einigung erzielt werden könne, werde er weiterhin verschiedene Möglichkeiten prüfen, da er nach wie vor die Harvey Barracks erwerben möchte.