Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2013 -
31.03.2017.
Sie besteht aus einer Gebühr für Schmutzwasser und für
Niederschlagswasser.
1. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird
bei 2,05 €/m³ belassen.
2. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser
wird bei 0,24 €/m² belassen.