Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 20

Bürgermeister Christof geht ausführlich auf seinen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens ein. Er stellt dar, dass mit der Übergabe der Entscheidung auf die Bürgerinnen und Bürger diese auf eine breite Basis gestellt werde. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, mit Bürgerversammlungen bzw. einer Ausstellung in der Rathaushalle die Bürger entsprechend im Vorfeld der Entscheidung zu informieren. Er bittet um Zustimmung seines Antrages.

 

Verwaltungsrat Hartner geht ausführlich auf die zwei Möglichkeiten ein, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Der einfachere Weg sei das Ratsbegehren, bei dem der Stadtrat mit Beschlussfassung die Entscheidung auf die Bürger überträgt. Dabei müsse jedoch die Frage, welche mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden müsse, bereits feststehen. Beim vorliegenden Antrag sei dies nicht der Fall. Der zweite und aufwendige Weg sei das Bürgerbegehren, bei dem die Initiative von Bürgern ausgehen müsse und rund 1.200 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern benötigt werden. Der Stadtrat entscheide im Folgenden über die Zulässigkeit.

 

Bürgermeister Christof verweist hinsichtlich der Fragestellung, dass er diese bewusst offen gehalten habe und dem Stadtrat die Möglichkeit bieten wollte, sich bei der Fragestellung zu beteiligen. Er schlägt vor „Die Marschall Heights werden erworben“, wobei die Formulierung auch negativ erfolgen könne.

 

In diesem Zusammenhang verweist Verwaltungsrat Hartner, dass bei der Zulässigkeitsprüfung auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden müsse.

 

Bürgermeister Christof stellt dar, dass der Erwerb nicht zwingend über den städtischen Haushalt abgewickelt werden müsse, sondern es auch verschiedene Investitionsmodelle gebe. So könne ein Investor die gesamte Fläche erwerben und die Stadt erwerbe lediglich die Zweckbauten (Kindergarten, Halle usw.). Durch den möglichen Erwerb würden Mittel für den Bau vom Hort bzw. der Mehrzweckhalle im Haushalt nicht mehr benötigt werden.

 

Stadtkämmerer Weber erklärt, dass die Verwaltung auch verschiedene Finanzierungsmodelle im Hinterkopf habe und mit Blick auf die Leistungsfähigkeit ein gesamter Erwerb über den städtischen Haushalt nicht möglich sei.

 

Stadtrat Pauluhn ist der Auffassung, dass dieser Beschluss in heutiger Sitzung nicht gefasst werden könne, nachdem keine Aussage zu den Kosten und den Lasten getroffen werden könne, auch wenn er im Grunde das Instrument des Bürgerbegehrens befürworten würde.

 

Stadträtin Richter möchte wissen, wie die Aussage im Sachvertrag hinsichtlich der „entgegenstehenden Entscheidungen“ zu verstehen sei.

 

Verwaltungsrat Hartner erklärt, dass das Gremium nach Beschlussfassung des Ratsbegehrendes keine der Fragestellung entgegensprechende Entscheidung treffen dürfe.

 

Stadtrat Weiglein stellt mit Blick auf eine gegenstehende Entscheidung fest, dass dann eine Information an die BIMA bis zum 21. Mai nicht möglich sei. Im Grund erachte er das Instrument des Bürgerentscheids für diese umfassende Entscheidung als sinnvoll, gleichwohl könne er dem Beschluss nicht zustimmen, da mit Blick auf das komplexe Verfahren seiner Auffassung nach keine entsprechende Frage formuliert werden könne.

 

Oberbürgermeister Müller erklärt, dass sinnvollerweise dieser Antrag erst nach der Sondersitzung behandelt werden sollte.

 

Auf die Frage aus dem Gremium, ob der Antragssteller seinen Antrag zurückstellen werde, verneint dies Bürgermeister Christof.

 


 

Die Kitzinger Bevölkerung ist in den Entscheidungsprozess über die Möglichkeit des Ankaufs und der Verwendung der Marshall Heights mit einzubeziehen, es findet ein Bürgerentscheid nach Art 18 a Abs. 2 BayGO statt.