Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 21

Stadträtin Dr. Endres-Paul verweist auf die Vielzahl der Wahlen im Jahr 2013 und 2014 und auf die Notwendigkeit der Beschränkung von Plakaten. Sie verweist auf Plakatwände, die in gleichen Teilen auf die Parteien und Wählergruppen aufgeteilt werden können. Darüber hinaus können die Plakatwände dauerhaft genutzt werden.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte über den Antrag, wobei die Mehrheit sich gegen die vorgeschlagene Reglementierung ausspricht.


 

Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

1.   Der § 1 der Plakatierungsverordnung ist um folgende Absätze zu ergänzen:

 

Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Stadt Kitzingen Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln an zentralen Orten aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Die Werbefläche ist pro Partei bzw. Wählergruppe auf 1,0 m² beschränkt.

 

Wahlplakate und ähnliche Anschläge können bei

 

Europawahlen                   6 Wochen vor dem Wahltermin

Bundestagswahlen            6 Wochen vor dem Wahltermin

Landtagswahlen                6 Wochen vor dem Wahltermin

Kommunalwahlen                         6 Wochen vor dem Wahltermin

Volksbegehren                  während der Dauer der Auslegung der Eintragslisten

Volksentscheiden              4 Wochen vor dem Abstimmungstermin

 

an den Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln gemäß § 1 angebracht werden.

 

Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

 

2.  Der § 2 entfällt.