Stadträtin Dr. Endres-Paul verweist auf die Vielzahl der Wahlen im Jahr 2013 und 2014 und auf die Notwendigkeit der Beschränkung von Plakaten. Sie verweist auf Plakatwände, die in gleichen Teilen auf die Parteien und Wählergruppen aufgeteilt werden können. Darüber hinaus können die Plakatwände dauerhaft genutzt werden.
Im Folgenden diskutieren die Stadträte über den Antrag, wobei die Mehrheit sich gegen die vorgeschlagene Reglementierung ausspricht.
Beschlussvorschlag der
SPD-Fraktion:
1. Der § 1 der Plakatierungsverordnung ist um folgende Absätze zu ergänzen:
Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Stadt Kitzingen Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln an zentralen Orten aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Die Werbefläche ist pro Partei bzw. Wählergruppe auf 1,0 m² beschränkt.
Wahlplakate und ähnliche Anschläge können bei
Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
Landtagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
Kommunalwahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragslisten
Volksentscheiden 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin
an den Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln gemäß § 1 angebracht werden.
Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
2. Der § 2 entfällt.