Stadtplaner Fischer geht ausführlich auf den Sachverhalt ein.

Stadträtin Glos möchte wissen, wie die Altlasten- und Kampfmittelsanierung geregelt werde.

Stadtplaner Fischer erklärt, dass hierzu intensive Verhandlungen geführt wurden und dem Stadtrat in Kürze eine entsprechende Sitzungsvorlage vorgelegt werde.

Bürgermeister Christof möchte wissen, ob man bei der Änderung des Flächennutzungsplans verschiedene Bereiche zusammenfassen könne, da dieses Verfahren stets jeweils durchzuführen ist und Kosten verursache.

Stadtplaner Fischer erklärt, dass beim Änderungsbeschluss der Verkauf von Harvey noch nicht so weit gediehnt war. Außerdem war es mit Blick auf die Kostenteilung sowie die zügige Umsetzung der Wunsch beider Partner, die Verfahren zu teilen.

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen bzw. gruppen:

 

UsW-Stadtratskfraktion:

Stadtrat Schmidt als Referent für Wirtschaft und Konversion spricht sich für den Beschussentwurf aus.

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Rank kann dem Beschlussentwurf ebenfalls zustimmen.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Glos gibt von Seiten der SPD ebenfalls ihre Zustimmung.

 

FW-FBW-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Wachter stimmt dem Beschlussentwurf zu.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Bürgermeister Christof gibt seine Zustimmung zum Beschlussentwurf.

 

ödp-Stadtratsgruppe:

Stadträtin Schmidt gibt ebenfalls ihre Zustimmung.

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm schließt sich dem Beschlussentwurf an.

 

 „fraktionslos“

2. Bürgermeister May schließt sich seinen Vorrednern an.

 


 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 24 „Flugplatzstraße“ mit Umweltbericht nach  § 2a BauGB wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum 3. Mal geändert. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Maßgebend für die Planänderungen ist der Vorentwurf für die Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 20.12.2012 und für die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 14.12.2012.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig von den Planänderungen unterrichtet.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend durchzuführen.