Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 10

Oberbürgermeister Müller verweist auf den Eilantrag von Stadtrat Schmidt, wonach die Beurkundung des Kaufes des St. Vinzenz-Heimes ausgesetzt werde, bis die Haushaltssituation geklärt sei.

Stadtkämmerer Weber geht ausführlich auf den geänderten Bescheid der Regierung von Unterfranken ein verweist auf die Anpassung des Kostenerstattungsbetrages, der bei Fördermaßnahmen, bei denen Einnahmen erzielt werden, berücksichtigt werden muss.

Dadurch wurden letztlich 1,87 Mio. € als förderfähige Kosten anerkannt, was zu einer Förderung in Höhe von ca. 1,2 Mio. € führt und somit um 400.000,00 € höher als im ersten Bescheid vom Januar 2013 liegt.

Oberbürgermeister Müller ergänzt, dass diese neue Förderhöhe in Absprache mit der Regierung von Unterfranken errechnet wurde.

Bürgermeister Christof gibt zu bedenken, dass die Berechnung im Sinne des Fördergebers modifiziert wurde und nun die Stadt einen einmaligen höheren Zuschuss erhält, jedoch sich aufgrund der Berechnung auf Jahre hinaus in Unkosten stürze. Seiner Auffassung nach hätte man realistische Zahlen anhand bestehender städtischer Einrichtungen (z. B. Bürgerzentrum) ableiten können. Auch sei ein Abschreibungszeitraum von 100 Jahren für ein Gebäude unrealistisch. Er möchte wissen, welche Auswirkungen der Bescheid für die Zukunft habe.

Stadtkämmerer Weber erklärt, dass eine Abschreibung von 100 Jahren aufgrund der Förderrichtlinien vorgegeben sei. Er erklärt, dass man die Einnahmen und Ausgaben anhand vergleichbarer Einrichtungen berechnet habe und es letztlich der Betrieb zeigen werde, welche Einnahmen erzielt und welche Ausgaben entstehen werden.

Stadtrat Pauluhn erklärt, dass es bei der Erstellung eines Förderbescheides derart viele Stellschrauben für die Regierung von Unterfranken gebe, die die Förderhöhe anpassen können, ohne dass dies in der Zukunft für die Stadt Kitzingen schädlich sei. Seiner Auffassung nach sei das Ergebnis der Besprechung erfreulich.

Stadträtin Schmidt als Referentin für Soziale Stadt bedankt sich bei der Verwaltung für das Engagement um die Anpassung des Förderbescheides. Sie stellt fest, dass dies der erste Förderbescheid sei, der dem Stadtrat vorgelegt und der seitens des Gremiums kritisch beäugt werde. Sie kritisiert, dass die Gegner des Stadtteilzentrums hiermit einen Grund finden möchten, um das Projekt zu verhindern.

Stadtrat Heisel stellt fest, dass das Förderantrag seitens der Verwaltung mangelhaft gestellt wurde und aus diesem Grund eine geringere Förderung gewährt werde. Unabhängig von der Förderung müsse gleichwohl die Frage gelten, ob die Stadt ein solches Zentrum brauche oder nicht.

Bei den folgenden Wortmeldungen wird festgestellt, dass die Regierung nun 400.000,00 € mehr Förderung gegenüber dem ersten Bescheid in Aussicht gestellt hat, jedoch die Beschlussfassung hinsichtlich des Stadtteilzentrum auf Grundlage einer höheren Förderung erfolgte – insofern auf einer anderen Grundlage.

Stadträtin Richter möchte wissen, ob über die grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich des Stadtteilzentrums aufgrund des geänderten Förderbetrages nochmals Beschlussgefasst werde.

Stadtkämmerer Weber stellt dar, dass nach interner Abstimmung mit Blick auf den Beschlusswortlauf die Verwaltung keinen Anlass sehe, einen nochmaligen Beschluss herbei zu führen.

Nach weiterer Diskussion zur Ausnutzung bzw. der grundsätzlichen Entscheidung zum Stadtteilzentrum machte Oberbürgermeister Müller deutlich, dass es in der heutigen Sitzung nicht um die grundsätzliche Entscheidung, sondern über den Antrag gehe.

Vor der Beschlussfassung wird über den Wortlaut des Antrages mit Blick auf die Verabschiedung des Haushaltes und der Zeit, wie lange der Beschluss auf Beurkundung ausgesetzt wird, diskutiert.

Stadträtin Richter beantragt, dass ergänzend in der Beschlussfassung aufgenommen wird, dass die Angelegenheit nochmals dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werde.

 

 


Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages zum Erwerb des Pfarrzentums

St. Vinzenz durch die Stadt Kitzingen wird solange ausgesetzt bis Klarheit über die Deckung des entstandenen Fehlbetrages aus dem Fördergramm „Soziale Stadt“ per erneuten Stadtratsbeschluss herbeigeführt ist.