Beschluss: beschlossen

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Verwaltungs- und Bauausschuss fasst den Grundsatzbeschluss, dem Abbruch des denkmalgeschützten Anwesens Schrannenstraße 34 zuzustimmen und durch einen Neubau für Wohnnutzung zu ersetzen, wenn

 

a)         der erforderliche Wirtschaftlichkeitsnachweis durch den Bauherrn erbracht worden ist,

 

b)        der Neubau umgehend erfolgt und

 

c)         die Vorgaben aus der Gestaltungssatzung eingehalten werden.