Beschluss: Ohne Abstimmung

Oberbürgermeister Müller informiert kurz über die Haushaltsüberschreitungen.

 

Bürgermeister Christof erklärt auf Nachfrage von Stadträtin Kahnt, dass die Anhebung der Standards in den Obdachlosenwohnungen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber notwendig war. Die Grundausstattung sollte zur Verfügung stehen. Nach Ortseinsicht habe er festgestellt, dass ein anderer Maßstab gesetzt werden sollte. Beispielsweise seien hier gestrichene Wände zu nennen.

Die Investition war wichtig, Folgekosten lassen sich aber leider nicht verhindern.

Grundsätzlich sollte der Stadtrat aber informiert werden, wenn derart hohe Haushaltsüberschreitungen entstehen.

Oberbürgermeister Müller erläutert, dass er aus Dringlichkeitsgründen einige Überschreitungen angewiesen habe.

 

Stadträtin Schmidt informiert, dass keine Durchlauferhitzer in den Wohnungen gestellt seien und keine Dusche zur Verfügung stehe. Dies halte sie grundsätzlich für nicht richtig. Demnach reichen die Mittel für das Notwohngebiet künftig nicht mehr aus.

 

Auf Anfrage von Stadträtin Wallrapp bestätigt Stadtkämmerer Weber, dass die Sachverständigenkosten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bezüglich der Kläranlage auf die Teilnehmergemeinden umgelegt werden.


 

Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2013 folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt wurden:

 

HSt.

Bezeichnung

Haushalts-ansatz

Überschrei-tungsbetrag

VwHh:

4351 5010

 

6011 6530

0351 6530

7189 6550

 

Obdachlosenunterkünfte;

Unterhalt eigener Gebäude

Hochbauverwaltung; Bekanntmachungen

Liegenschaftsverw.; Bekanntmachungen

Kläranlage;

Sachverständigenkosten BKPV

 

 

25.000,00 €

0,00 €

100,00 €

 

3.000,00 €

 

 

95.000,00 €

16.200,00 €

3.800,00 €

 

30.500,00 €

 

 

HSt.

Bezeichnung

Haushalts-ansatz

Überschrei-tungsbetrag

 

8700 6750

 

6335 9320

 

Stadtbetriebe; Komm. Energiemanage-

ment - Weiterleitung Zuschuss

Gewerbegebiet Großlangheimer Straße;

Rückkauf Grundstück "Am Giltholz"

 

 

0,00 €

 

5.000,00 €

 

 

22.781,00 €

 

58.865,00 €

 

 

Die Deckung erfolgte für

 

HSt. 4351 5010 durch HSt. 9000 0030 - Gewerbesteuer

HSt. 6011 6530 und 0351 6530 durch HSt. 9141 8500 - Allg. Deckungsreserve

HSt. 7189 6550 durch HSt. 9141 8500 - Allg. Deckungsreserve

HSt. 8700 6750 durch HSt. 8700 1710 - Stadtbetriebe; Komm. Energiemanagement -

Zuweisungen v. Land

HSt. 6335 9320 durch HSt. 6339 3400 - Baugebiet Hammerstiel; Veräußerung von

Grundstücken