Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

Bürgermeister Christof hält es für falsch, die letzte Nachforderung zu bezahlen, ohne einen Nachweis vorliegen zu haben. Auf Grund der vermehrt eingegangen Beschwerden scheint die Funktionsfähigkeit der Lärmschutzwände nicht gegeben, obwohl rechnerisch und materialtechnisch eine Ausführung wie vorgeschrieben erfolgte. Demnach könne er bis zu einer Klärung nicht zustimmen.


 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Die geprüften Nachtragsangebote der Fa. Bilfinger Berger wurden auf insgesamt brutto 20.039,60 € festgestellt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Nachtragsvertrag zu unterzeichnen.