Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4

Stadtrat Stiller führt kurz den Antrag der CSU-Fraktion aus und bittet um Zustimmung zum Hundeverbot bzw. absoluten Leinenzwang, um allen MitbürgerInnen einen Erholungsbereich auf dem Gartenschaugelände zu schaffen.

 

Oberrechtsrätin Schmöger bestätigt, dass derartige Regelungen nach Art. 24 Abs. 1 GO grundsätzlich möglich seien. Dennoch sollte die Überlegung nicht außer Acht gelassen werden, für welche Bereiche im Stadtgebiet eine Satzung erlassen werden solle (bspw. auch die andere Mainseite, Rosengarten etc.).

Das Amt 3 spreche sich gegen ein Verbot aus, tendiere eher zu dem Leinenzwang, dann – nach entsprechender Prüfung - aber gegebenenfalls für beide Mainseiten, erklärt Oberrechtsrätin Schmöger.

 

Stadträtin Dr. Endres-Paul spricht sich stellvertretend für die SPD-Fraktion für den absoluten Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet aus und bittet Hundehalter durch einen hinweisenden Vermerk auf den Hundesteuerbescheiden darüber zu informieren.

Weiter regt sie an, die Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung vollziehen zu lassen.

 

Stadträtin Richter plädiert für den absoluten Leinenzwang für alle Hunderassen auf allen parkähnlichen Flächen.

 

Stadträtin Wallrapp ist für den absoluten Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet und bittet in diesem Zusammenhang um entsprechende Kontrollen und Strafen.

 

Oberrechtsrätin Schmöger erläutert, dass hierfür eine Satzung zu erstellen wäre, in der alle Bereiche gelistet sein müssen.

 

Stadtrat Müller spricht sich für den absoluten Leinenzwang aus.

 

Stadtrat Schmidt ist absolut gegen ein Hundeverbot, hat aber nichts gegen eine Regelung zum Leinenzwang.

 

Stadtrat Böhm äußert sich zustimmend für den Leinenzwang für alle Hundearten und im gesamten Stadtgebiet.

 

Auf Anfrage von Oberbürgermeister Müller bewilligt Stadtrat Stiller als Antragssteller den Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfs zum absoluten Leinenzwang und stimmt der Änderung des Beschlusses zu.


Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfes für den absoluten Leinenzwang.