Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann erklärt kurz die Sachlage anhand von Lageplänen.

 

Stadtrat Rank (Referent für Stadtentwicklung) spricht sich im Interesse der Firma Huppmann und mit Blick auf die positive Entwicklung für den Beschluss aus und bittet um Zustimmung aus dem Gremium.

 

2. Bürgermeister May (Referent für Wirtschaft und Konversion) schließt sich seinem Vorredner an und bittet ebenfalls um Bewilligung des Beschlusses.


1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.      Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 91 mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet GEA Brewery Systems“ vom 10.12.2009 wird aufgehoben, das Verfahren im Geltungsbereich westlich der Heinrich-Huppmann-Straße nicht weiterbetrieben.

3.      Der Stadtrat beschließt für den im Lageplan dargestellten Bereich den Bebauungsplan Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ zu ändern.

4.      Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern (weiterhin 30. Änderung).

5.      Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beauftragt.

6.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4
Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.