Beschluss: Ohne Abstimmung

Oberbürgermeister Müller informiert über die Neugründung der Stadtratsfraktion UKB (Unabhängige Kitzinger Bürger). Mitglieder dieser Fraktion seien Stadtrat Schmidt, Stadträtin Richter und Stadtrat Günther. Zur weiteren Erläuterung der Kräfteverhältnisse in den Gremien übergibt er das Wort an Verwaltungsrat Hartner.

 

Verwaltungsrat Hartner erklärt, dass die Sitzverteilung neu berechnet wurde und die Übersicht hierzu als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt wurde.

 

Laut Berechnung nach Hare/Niemeyer wäre im Rechnungsprüfungsausschuss ein Losverfahren erforderlich. Aufgrund des Verzichtes der Stadtratsgruppe Pro-KT, behält die Stadtratsgruppe ödp ihren Sitz bei.

 

Ebenso wäre im Umlegungsausschuss ein Losverfahren zwischen der SPD- und der UsW-Stadtratsfraktion nötig. Die beiden Fraktionen haben sich jedoch geeinigt, die Mitglieder wie folgt festzulegen:

 

Ordentliches Mitglied:            Stadträtin Dr. Endres-Paul (SPD)

1. Vertreter                 2. Bürgermeister May (UsW)

2. Vertreter                 Stadträtin Glos (SPD)

 

Verwaltungsrat Hartner gibt hierzu bekannt, dass 2. Bürgermeister May mit Email vom 24.09.2013 seinen Wiedereintritt in die UsW-Stadtratsfraktion bekannt gegeben habe.

 

 

Bezüglich der Referate informiert Verwaltungsrat Hartner über folgende Festlegung:

 

Referat                                   Referent                                 Vertreter        

 

Freiwillige Feuerwehr             Stadträtin Richter                   Stadtrat Schmidt

 

Sport                                      Stadtrat Marstaller                 Stadtrat Müller

 

Wirtschaft und Konversion    2. Bürgermeister May            Stadtrat Lorenz

 


1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Von der Bestellung der ReferentInnen sowie der Besetzung der Ausschüsse, Beiräte, Verbands- und Gesellschafterversammlung, Aufsichtsräte und Fraktionssitze durch UsW und UKB wird Kenntnis genommen.

 

3.       Die aktualisierte Übersichtsliste liegt der Niederschrift als wesentliche Anlage bei.